Frage von Klaus-Peter S. • 06.06.2024
Antwort ausstehend von Falko Droßmann SPD
Ich vertraue darauf, dass der Kanzler die ihm vorliegenden Informationen richtig abwägt und unterstütze eine bedachte Vorgehensweise im Umgang mit der Nuklearmacht Russland.
Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten, sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.