Antwort 18.11.2025 von Falko Droßmann SPD
Die Zahlen zur Verschonungsbedarfsprüfung zeigen ein strukturelles Problem im Erbschaftsteuerrecht.
Die Zahlen zur Verschonungsbedarfsprüfung zeigen ein strukturelles Problem im Erbschaftsteuerrecht.
Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen.
Für detaillierte Bewertungen und Einschätzungen empfehle ich Ihnen daher die direkte Kontaktaufnahme mit meinen verantwortlichen Kolleg:innen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.
Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass Deutschland diesen Weg weitergeht und europäische Standards in der Korruptionsbekämpfung aktiv unterstützt.