Frage an Florian Streibl bezüglich Umwelt

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Florian Streibl
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Frage von Helmut M. •

Frage an Florian Streibl von Helmut M. bezüglich Umwelt

Sehr geerhrter Streibl,
ich bin öfters im südlichen Ammergebirge unterwegs, dabei fällt mir immer mehr Kleinmüll im Form von weggeworfenen Kunststofffolien, Zigarettenstummel, Tempotaschentücher, Plastik - und Glasflaschen auf.
Selbst auf den kleinen apperen Flächen, der jetzt noch teilweise schneebedeckten Gipfel findet man Zigarettenstummel. Diese bestehen aus Cellulose, die aus Holz gewonnen wird. Mittels chemischer Prozesse wird der Filter mit Chemikalien angereichert und extrem robust.Es dauert etwa 10-15 Jahre bis ein Filter auf natürlichem Weg verrottet ist. Die Mengen die insgesamt über Jahre hinweg achtlos auf Weg oder Straße entsorgt werden, bedeuteten eine enorme Belastung für die Umwelt. Es gäbe biologisch abbaubare Filter, jedoch wird diese Lösung von der Tabakindustrie zu wenig umgesetzt.
Ihre Partei stellt den Umweltminister in Bayern. Welche Lösungen haben die Freien Wähler zur Vermeidung von unzulässiger Abfallentsorgung?
Danke für Ihre Antwort!

mit freundlichen Grüßen
M. Helmut

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.05.19.
Mit Abfall aus abgebrannten Zigaretten verhält es sich ebenso wie mit sonstigen Abfällen. Jeder Abfallerzeuger ist selbst dafür verantwortlich, seine Abfälle auch sachgerecht zu entsorgen, damit sie einer sinnvollen Verwertung oder einer umweltgerechten Beseitigung zugeführt werden können. Hier ist insbesondere jeder einzelne Bürger gefragt, der sich im öffentlichen Raum aufhält und Abfall produziert. Eine unsachgemäße „Entsorgung“ durch Wegwerfen im öffentlichen Raum („Littering“) kann zudem geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.

Das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung unerlaubter Abfallablagerungen ist vorhanden und reicht nach unserer Auffassung auch aus. In der Praxis besteht das Problem meist darin, dass kein Verantwortlicher greifbar ist, an den eine Anordnung gerichtet werden oder gegenüber dem ein Bußgeldbescheid erlassen werden könnte. Die Verursacher unerlaubter Abfallablagerungen werden meist nicht auf frischer Tat ertappt und sind den Behörden nicht bekannt. Nachträgliche Ermittlungen gestalten sich oft schwierig und sind personalintensiv.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Streibl, MdL

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