Wie kann eine Diskriminierung von Nicht-Geimpften verhindert werden?

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Frank Bsirske
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Frage von Reinhard G. •

Wie kann eine Diskriminierung von Nicht-Geimpften verhindert werden?

Sehr geehrter Herr Bsirske,

Geimpfte und Nicht-Geimpfte können ansteckend sein. Wie wird es begründet, wenn hier ein Unterschied gemacht werden soll?

Nach einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Beschluss 2361) sei sicherzustellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung diskriminiert wird (7.3.2). Die Bürger sollen darüber informiert werden, dass „niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen“. (7.3.1)
https://institut-trivium.org/wp-content/uploads/2021/07/Europarat-Resolution-2361-2021.pdf

Halten Sie es für verhältnismäßig und verfassungskonform, wenn den Arbeitgebern tatsächlich bald der „Impfstatus“ mitgeteilt werden soll?

Halten Sie die „3G Regel“ für Bus und Bahn, über die derzeit diskutiert wird, für verhältnismäßig?

Würde das nicht gerade für die Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, große Einschränkungen für ihr alltägliches Leben bringen? Sie kommen vielleicht nicht mal zu einem Testzentrum.

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielerorts sind die Intensivstationen bereits heute schon voll. Im Falle eines größeren Unfalls können auf zahlreichen Intensivstationen keine weiteren Patienten mehr aufgenommen werden. Wenn größere Verkehrsunfälle  passieren und Verletzte in weiter gelegene Krankenhäuser gebracht werden müssen, steigen das Sterbe-Risiko und die Gefahr bleibender Schäden deutlich an. Das finden wir problematisch.

 Laut Statistiken sind 90% der Menschen auf Intensivstationen derzeit nicht geimpft. Das ist ein wichtiger Grund, weswegen eine Impfung unter den meisten Parlamentariern als wichtig erachtet wird. Hinzu kommt, dass alles dafür getan werden soll, dass Schulen und Kitas nicht mehr geschlossen werden müssen und Katastrophen in Pflegeheimen vorgebeugt wird.

Ich sehe es kritisch, wenn Arbeitgebern der Impfstatus mitgeteilt wird. Die mit dem veränderten Infektionsschutzgesetz verabschiedete 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kommt ohne eine Offenlegungspflicht aus und ist m.E. die bessere Lösung.

Angesichts der derzeitigen Situation halte ich eine 3G-Regel für Bus und Bahn für verhältnismäßig, zumal sich alle Bürger*innen wieder kostenlos testen lassen können. Ich gehe davon aus, dass sich die meisten Menschen Teststationen in der Nähe ihres Wohnorts haben.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Bsirske

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