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Wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung zur GKV-Reform angesichts der damit verbundenen Leistungskürzungen und Belastungen für chronisch kranke Patienten in Ihrem Wahlkreis?

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Franziska Hoppermann
CDU
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Frage von Tobias N. •

Wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung zur GKV-Reform angesichts der damit verbundenen Leistungskürzungen und Belastungen für chronisch kranke Patienten in Ihrem Wahlkreis?

Als Bürger Ihres Wahlkreises bin ich über Ihre Zustimmung zur GKV-Reform zutiefst besorgt. Ich bin chronisch erkrankt und dauerhaft sowie lückenlos auf meine ärztliche Versorgung angewiesen. Mein Hausarzt ist mein medizinischer Anker.

Aus meiner Sicht widerspricht diese Reform den Grundsätzen einer verlässlichen und sozial gerechten Gesundheitsversorgung. Wenn Praxen durch weitere Budgetdeckelungen und Kürzungen belastet werden, gefährdet das die gesundheitliche Absicherung von Patienten, die auf kontinuierliche Hilfe angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie vereinbaren Sie Ihr politisches Abstimmungsverhalten und Ihr gesellschaftliches Engagement mit den spürbaren Verschlechterungen für die medizinische Versorgung der Menschen vor Ort? Ich erwarte hierzu eine konkrete Stellungnahme von Ihnen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr N.,

ich habe der GKV-Reform zugestimmt, weil ich als Bundestagsabgeordnete mit die Verantwortung dafür trage, das gesetzliche Krankenversicherungssystem langfristig stabil und verlässlich zu halten. Ohne Gegenmaßnahmen würden weiter steigende Ausgaben die Beitragsentwicklung dauerhaft verschärfen und damit am Ende alle Versicherten, Arbeitgeber und auch die Solidargemeinschaft stärker belasten. 

Ziel der Reform ist es daher, die Finanzierung breiter aufzustellen, Ausgabendynamiken zu begrenzen und die Versorgung insgesamt zu sichern, damit unser Gesundheitssystem auch in den kommenden Jahren leistungsfähig bleibt. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass einzelne Regelungen für Versicherte spürbar sind. Gerade bei chronisch kranken Menschen ist deshalb wichtig, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen erhalten bleiben: Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt weiterhin eine deutlich abgesenkte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von einem Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens. 

Ich werbe deshalb um Verständnis dafür, dass ich nicht einer vermeintlich bequemen, aber langfristig unfinanzierbaren Lösung zugestimmt habe, sondern einer Reform, die die Versorgung stabilisiert und zugleich die Beitragslast für die Versichertengemeinschaft begrenzen soll.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Franziska Hoppermann

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