Sollte der Hinzuverdienst, den junge Menschen bspw. durch Ferienjobs erzielen, auf Hartz IV angerechnet werden?

Frederik Hintermayr
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Frage von Jana D. •

Sollte der Hinzuverdienst, den junge Menschen bspw. durch Ferienjobs erzielen, auf Hartz IV angerechnet werden?

Viele junge Menschen leben im Sozialleistungsbezug. Häufig seit ihrer Kindheit und geprägt durch das Elternhaus. Einige verdienen sich durch Eigenleistung Geld hinzu, welches häufig auf die Leistung angerechnet wird. Wie schätzen Sie die Lage ein, sollte der Hinzuverdienst, den junge Menschen bspw. durch Ferienjobs erzielen, auf Hartz IV angerechnet werden?

Frederik Hintermayr
Antwort von
DIE LINKE

Absolut Nein. Wir begrüßen die Entschärfung der Anrechnung von Ferienjob-Einkommen, die seit der Änderung der Alg-II-Verordnung im Mai 2020 gilt. Diese Nichtanrechnung sollte gesetzlich festgeschrieben werden. Uns als LINKE ist es aber wichtig, dass alle Menschen - ob mit oder ohne Job - vor Armut und Ausgrenzung geschützt werden. Erhöhte Freibeträge garantieren dies nicht. Deshalb halten wir Erhöhungen der Leistungen für den dringenden und zwingenden ersten Schritt: Für Kinder fordern wir eine Kindergrundsicherung; für Erwachsene wollen wir Hartz IV durch eine individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro monatlich ersetzen. Als Sofortmaßnahmen wollen wir die Regelsätze auf 658 Euro erhöhen, die tatsächlichen Wohnkosten übernehmen und Sanktionen abschaffen. Von diesen Änderungen würden gerade junge Menschen profitieren. Änderungen der Einkommensanrechnung können in einem weiteren Schritt geprüft werden und müssen von einem erhöhten Leistungsniveau ausgehen