Frage an Fritz Felgentreu bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Fritz Felgentreu
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Frage an Fritz Felgentreu von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Felgentreu,

aus den Medien habe ich erfahren, dass im Bundestag am Freitag erneut über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abgestimmt wird. Ich kenne natürlich die offizielle Position der SPD, aber ich möchte von Ihnen persönlich wissen, wie Sie abstimmen werden?
Falls Sie für die Überwachung der Bürger stimmen werden, möchte ich gerne wissen, wie Sie dies - besonders vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte (Stichwort: Gestapo, Stasi) - rechtfertigen.
Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass ich die o.g. geschichtlichen Vergleiche nicht übertrieben finde und real Angst vor meiner Überwachung durch den Staat und den möglichen Folgen habe. Gleichzeitig sehe ich keinerlei zusätzlichen Nutzen durch das Gesetz, da den Ermittlungsbehörden bei einem begründeten Verdacht m.M.n. schon heute genug Möglichkeiten für die Überwachung zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Gribst

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SPD

Sehr geehrter Herr Gribst,

vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage. Ich habe im Bundestag für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt und auf meiner Webseite diese Zustimmung näher erläutert:
https://fritz-felgentreu.de/wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung/
Die von Ihnen genannten geschichtlichen Vergleiche kann ich nicht nachvollziehen. Oberste Richtschnur des Gesetzes sind die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die Verkehrsdaten werden zehn Wochen gespeichert, die Funkzellen haben eine Speicherfrist von vier Wochen. In Anbetracht der Tatsache, wie restriktiv die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung damit ausgelegt sind, halte ich einen Vergleich mit dem NS- oder DDR-Überwachungsstaat auch für nicht gegeben. Die Missbrauchsgefahr der Daten ist real, da gebe ich Ihnen Recht. Ein totalitärer Staat, der nicht an Recht und Gesetz gebunden ist, könnte diese Daten missbrauchen. Die Bundesrepublik ist aber kein solcher Staat. Deshalb kommt es für uns vor allem darauf an, Demokratie und Rechtstaat zu bewahren. Das Gesetz ist dabei ein guter Kompromiss zwischen dem Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte und der Erfordernisse der Inneren Sicherheit. Die Ermittlungsbehörden sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen veritablen Nutzen und haben dies in der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag auch so dargestellt: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_09/-/388558. Ob sie Recht behalten, wird die wissenschaftliche Evaluation der neuen Vorratsdatenspeicherung dann nach drei Jahren zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu