Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die aufmerksame Beobachtung steuerpolitischer Entwicklungen. Zu Ihrer Frage möchte ich gerne Folgendes klarstellen:
Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt.
Die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl ist derzeit Gegenstand eines rechtlich klar geregelten Verfahrens.
Wenn wir unser Handeln in Abstimmungen und politischen Verfahren danach ausrichten, was die AfD daraus machen könnte, dann lassen wir uns von ihr treiben und werden am Ende zum Spielball ihrer Provokationsstrategien.
Pflege darf kein Bereich sein, in dem aus Spargründen bei den Schwächsten gekürzt wird.