Frage an Gabriela Heinrich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Albert F. •

Frage an Gabriela Heinrich von Albert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betreff: Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Frau Heinrich,

wie konnte die Sozialdemokratische Partei Deutschlands etwas so unsoziales wie den Rundfunkstaatsvertrag beschließen und ratifizieren?! Als Geringverdiener, der keine staatlichen HartzIV-Beihilfen in Anspruch nehmen möchte, kann ich mir das nicht mehr leisten.
Die demokratische Grundordnung Deutschlands kann auch ohne die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gepflegt und ausgebaut werden, denn das Internet ist wesentlich pluralistischer als og. Fernsehanstalten.

Um die vom Rundfunkbeitragsservice geforderten ca. 377€ ab Jan 2013 aufbringen zu können, muss ich jetzt meine Krankenversicherung kündigen.

Warum in aller welt wurde der Vorschlag der FDP nicht angenommen, dass sich der Beitrag nach dem Einkommen richtet. Ich finde, die FDP verdient in dieser Frage das "S" mehr als die SPD. Sollte sich an dieser sozialen Ungerechtigkeit nichts ändern, werde ich Ihre Partei nicht mehr wählen!

Mit freundlichen Grüßen,
A. Fertl

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fertl,

grundsätzlich halte ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugunsten der freien Information und Meinungsbildung für notwendig. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedoch allein Angelegenheit der Länder. Der Bundestag hat in diesem Bereich keine Gestaltungs- oder Entscheidungsmöglichkeiten. Sie können daher Ihr Anliegen am besten an die Staatsregierung oder die Nürnberger Landtagsabgeordneten weiterleiten.

Für den aktuellen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro gibt es einige Ausnahmen und Ermäßigungen, zum Beispiel für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter. Wer nur geringfügig über der Bedarfsgrenze für Sozialleistungen liegt oder bewusst trotz Sozialleistungsanspruch auf staatliche Hilfe verzichtet, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Die genauen Infos finden Sie hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

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