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Welche Initiativen haben Sie oder Ihre Fraktion im Ausschuss ergriffen, um die Einhaltung des LkSG und der UN-Leitprinzipien bezüglich der deutschen Verflechtungen bei NEOM zu überprüfen?

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Gabriela Heinrich
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Frage von Nico M. •

Welche Initiativen haben Sie oder Ihre Fraktion im Ausschuss ergriffen, um die Einhaltung des LkSG und der UN-Leitprinzipien bezüglich der deutschen Verflechtungen bei NEOM zu überprüfen?

Welche Initiativen haben Sie oder Ihre Fraktion im Ausschuss ergriffen, um die Einhaltung des LkSG und der UN-Leitprinzipien bezüglich der deutschen Verflechtungen bei NEOM zu überprüfen?

Als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages möchte ich Sie im Sinne der parlamentarischen Kontrollfunktion des Systems um die Beantwortung folgender Fragen bitten: Deutschland unterstützt und subventioniert (u. a. über die KfW und Exportkreditgarantien) das saudi-arabische Megaprojekt NEOM, an dem auch deutsche Großkonzerne massiv mitwirken. Gleichzeitig dokumentieren unabhängige Berichte von UN-Experten und Menschenrechtsorganisationen (wie u. a. von der UN und in Dokumentationen wie von ARTE belegt) schwerste Menschenrechtsverletzungen im Kontext dieses Projekts – bis hin zu Zwangsvertreibungen und zahlreichen Todesopfern unter der lokalen Bevölkerung.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

NEOM – also die Errichtung einer neuen, riesigen Region in der Wüste – ist eines der Projekte der saudi-arabischen Regierung. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau einer 170 Kilometer langen Stadt „The Line“ gab es hier seitens der UN Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen und den Aufruf an die Regierung, diese abzustellen. 

Hinsichtlich einer deutschen Beteiligung geht es meiner Kenntnis nach um ein grünes Wasserstoffprojekt in Saudi-Arabien, das sich derzeit noch im Bau befindet. Entstehen soll die weltweit größte Anlage für die Produktion von grünem Wasserstoff. Die deutsche Unterstützung – mit einer Beteiligung an der Finanzierung durch die KfW IPEX-Bank und deutscher Betriebe – hat auch etwas mit dem Pariser Klimaabkommen zu tun. Grüner Wasserstoff gilt als zentral für die globale Energiewende und die klimaneutrale Industrieproduktion. Für deutsche Beteiligungen an Finanzierungen gelten grundsätzlich auch Nachhaltigkeitsregeln, auch bezüglich der Menschenrechte. Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes erfolgt wiederum durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sollte es also Pflichtverletzungen deutscher Betriebe gegeben haben, müssen diese selbstverständlich vom Bundesamt aufgeklärt werden. 

Es stimmt leider, dass es in Saudi-Arabien eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen gibt. Leider gibt es in dem Land keine Demokratie mit entsprechenden Schutzmechanismen. Grundsätzlich kann eine themenbezogene Zusammenarbeit – zum Beispiel für den Klimaschutz – möglicherweise auch Impulse für positive Entwicklungen in anderen Staaten fördern. Zumal involvierte deutsche Institutionen darauf stets drängen. Garantiert sind entsprechende Fortschritte und Ergebnisse natürlich nicht. Die Menschenrechtslage wird jedoch auch von der Bundesregierung in Kontakten und Partnerschaften jeglicher Art stets angesprochen, zuletzt auch beim Besuch des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien. 

Gleichwohl bleiben alle Partnerschaften mit nicht-demokratischen Staaten eine beständige Gratwanderung. Mir persönlich ist wichtig, dass Partnerschaften und Zusammenarbeit einen direkten Draht sichern – und dass dieser genutzt wird, um zumindest eine Chance zu haben, die Menschenrechtslage anzusprechen und möglicherweise gegenüber dem Ist-Zustand zu verbessern. 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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