wie gedenken Sie, gegen den starken Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten vorzugehen. Wie werden Sie gegen die AfD vorgehen, die hierzu eine zentrale Rolle spielt.
Laut Verfassungsschutzbericht 2024 hat es wieder eine hohe Anzahl an rechtsextremistischer Straf und Gewalttaten mit ebenfalls hohem Anstieg gegeben. 47,4% Anstieg auf 37835
Gewalttaten: +11,6% auf 1281
Körperverletzungsdelikte: +19,3% auf 1212
Volksverhetzungsdelikte: +24,4 auf 5905
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Die bayerische Justiz ist im Bereich der Bekämpfung extremistischer Straftaten besonders engagiert. Insbesondere die nachdrückliche Verfolgung von Straftaten aus dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus ist als Dritte Säule des Bayerischen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus von zentraler Bedeutung. Das frühzeitige, entschiedene und flächendeckende Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden entfaltet zusätzliche Abschreckungswirkung. Die dafür erforderlichen schlagkräftigen Strukturen sind in Bayern vorhanden und werden stetig weiterentwickelt. So steht mit der 2017 geschaffenen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München eine zentrale Ansprechstelle für Justiz- und Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung. Sie sorgt auch aufgrund ihrer bayernweiten Zuständigkeit für Verfahren von besonderer Bedeutung für eine entschlossene und bayernweit einheitliche Durchsetzung des Rechtsstaats gegenüber extremistisch motivierten Straftaten.
Zudem sind der Beauftragte für Hate Speech und der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz bei der ZET angesiedelt, was ihnen ermöglicht, in besonders bedeutsamen Fällen eigenständig bayernweit Ermittlungen aufzunehmen. Sie können dabei auf spezialisierte Sonderdezernenten und Ansprechpartner bei allen 22 Staatsanwaltschaften Bayerns zurückgreifen, um eine einheitliche und nachdrückliche Strafverfolgung zu gewährleisten. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit ist die konsequente Verfolgung von (digitaler) Hasskriminalität, um frühzeitig gegen jegliche strafbare Ausprägung von Extremismus einzuschreiten.
Rechtsextremistisch motivierte Straftaten werden – ebenso wie auch andere extremistisch motivierte Straftaten - in Bayern konsequent und mit Nachdruck verfolgt. Auf eine evtl. Parteizugehörigkeit Beschuldigter als solche kommt es dabei nicht an. Für Fragen zur Einordnung der AfD aus Sicht des Verfassungsschutzes darf ich Sie bitten, sich an die insoweit zuständigen Innenressorts zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL
