Wie können im Whistleblower-Schutz für Unternehmen Kosten in Höhe von 400 Mio. Euro entstehen und ist die Offenlegung von kriminellen Handlungen nur bis einem bestimmten Kostenpunkt vertretbar?

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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Dyrk G. •

Wie können im Whistleblower-Schutz für Unternehmen Kosten in Höhe von 400 Mio. Euro entstehen und ist die Offenlegung von kriminellen Handlungen nur bis einem bestimmten Kostenpunkt vertretbar?

Sehr geehrter Herr Eisenreich, die Entwicklung von Strategien zur persönlicher Bereicherung zum gesellschaftlichen Nachteil kann in Kreisen sogenannter Eliten dieses Landes umfangreiche kriminelle Energie freisetzen. Ausdruck und Zeugnis dieser gezielten Angriffe gegen den Staat und letztlich seiner Bürger finden sich in den Panama-Papers, CumEx-Straftaten, bis hin zu Wirecard – um nur einige zu nennen. Zur Aufklärung dieser organisierten Finanzkriminalität bedarf es fachlich kompetenter Ermittlungsorgane und engagierter Hinweisgeber aus dem Umfeld der Täter.
Die Zustimmung zum entsprechenden Gesetz wurde am 10. Februar 2023 durch Blockade der CDU/CSU erfolgreich verhindert, wodurch seit über einem Jahr EU-Recht verletzt und kriminellen Unternehmen weiter der Rücken gestärkt wird.
Als eine Begründung ist in der FAZ vom gleichen Tag ist zu lesen, Ihre Fraktion beziffert die Mehrbelastung für Unternehmen auf 400 Mio. Euro.

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CSU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Es steht außer Frage, dass ein effektiver Hinweisgeberschutz überfällig ist. Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden.

Das vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossene Gesetz geht aber über die Anforderungen der EU-Richtlinie weit hinaus. Dies gilt insbesondere für die deutliche Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs. Auch an anderen Stellen, z.B. bei den Bußgeldvorschriften, geht der Entwurf zu Lasten der Unternehmen über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden über das vernünftige Maß hinaus unnötig belastet. Das Gesetz führt in seiner jetzigen Fassung zu übermäßiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten in wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeiten. Die Bundesregierung geht in ihrem Regierungsentwurf (Bundesrats-Drucksache 372/22) selbst von einem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von ca. 400 Mio. EUR aus (200,9 Mio. EUR jährlicher Erfüllungsaufwand plus 190 Mio. EUR einmaliger Aufwand für die Einrichtung interner Meldestellen). Die über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Umsetzung kann im europäischen Vergleich auch zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen führen.

Für den Aufbau eines effektiven Systems zum Hinweisgeberschutz ist eine über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Umsetzung auch nicht erforderlich. Es ist mehr Augenmaß notwendig. Solange der Gesetzgeber nicht nachbessert, kann Bayern dem Gesetz nicht zustimmen. Es ist nunmehr die Bundesregierung am Zug zu entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft. Wir sind bereit, in einem Vermittlungsverfahren konstruktiv an diesem wichtigen Gesetz mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich

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