Sehr geehrter Herr Hopp, mir geht es um die Wohnbauförderung. Was halten Sie von einer (bayerischen) Förderung für den Abriss von Wohngebäuden, wenn an gleicher Stelle wieder ein Neubau entsteht?

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Gerhard Hopp
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Frage von Matthias K. •

Sehr geehrter Herr Hopp, mir geht es um die Wohnbauförderung. Was halten Sie von einer (bayerischen) Förderung für den Abriss von Wohngebäuden, wenn an gleicher Stelle wieder ein Neubau entsteht?

Es ist doch oft so, dass sich ältere Gebäude nicht zur Sanierung eignen bzw. die Kosten einer Sanierung teuer oder schwer einzuschätzen sind oder die Raumaufteilung einfach nicht mehr heutigen Massstäben entspricht. Warum wird hier nicht eine Art "Abriss-/Neubauprämie" eingeführt, wenn durch einen Neubau keine oder wenig zusätzliche Fläche versiegelt wird. Wenn man viele (ältere unbelebte) Ortskerne sieht, würde hier eine diesbezügliche Förderung doch dazu beitragen, dass diese Ortskerne auch in Zukunft bewohnbar bleiben. Bei vielen Altgebäuden aus den 60er/70er Jahren ist eine Sanierung eigentlich finanziell nicht darstellbar, deswegen werden auch diese Häuser nicht saniert. Wenn es hier eine Förderung geben würde, würde sich die Situation meiner Meinung nach ändern. Es wäre nett, wenn Sie hier Ihre Meinung schreiben würden und mein Anliegen auch weiter verfolgen könnten, wenn Sie positiv darüber denken. Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Abrisskosten können bereits im Rahmen der Gesamtkosten bei allen Neubauprogrammen der bayerischen Wohnraumförderung berücksichtigt werden.

Sollte sich also bei einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung ergeben, dass der Erhalt eines bestehenden Gebäudes keine sinnvolle Alternative zu Abriss und Ersatzneubau darstellt, sind diese Kosten im selben Maße wie die übrigen Kosten förderfähig.

Eine darüber hinausgehende Förderung ist aus Gründen der Nachhaltigkeit kritisch zu sehen. Das Ziel sollte vielmehr der Erhalt der im Bestand gespeicherten „grauen“ Energie sein. Auf dieser Überlegung aufbauend, wurde unter anderem zum 1. April 2022 der Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“ neu in die Mietwohnraumförderung eingeführt. Hier kann die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden und die Modernisierung der bestehenden Wohnungen erhöht gefördert werden. Alternativ besteht bei Mietwohngebäuden die Möglichkeit einer Förderung im bayerischen Modernisierungsprogramm (BayMod). In der Eigenwohnraumförderung wird der Erwerb einer bestehenden Immobilie erhöht gefördert, sodass die Nutzung bestehender Gebäude attraktiver wird und Leerstände aktiv bekämpft werden.

Allgemein wird mit diesen Förderungen die Wirtschaftlichkeit der Nutzung bestehender Bausubstanz wesentlich erhöht, sodass im Idealfall Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen statt Abriss und Neubau durchgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

MdL Dr. Gerhard Hopp

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