Frage an Gregor Gysi bezüglich Verbraucherschutz

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Gregor Gysi
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Frage von Torsten G. •

Frage an Gregor Gysi von Torsten G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Gregor Gysi
Ist es möglich die Liste der Lobbyisten und der Treffen mit den Mitgliedern der Bundesregierung zu veröffentlichen. So wäre die Politik die, die Bundesregierung verfolgt, verständlicher für die Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

Ihre Nachricht vom 15. April hat mich erreicht. Ich habe sie zuständigkeitshalber an den parlamentarischen Geschäftsführer unserer Fraktion, den Abgeordneten Jan Korte, weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, die uns Dr. Gysi mit Bitte um Beantwortung weitergeleitet hat.
Ja, es wäre bestimmt möglich, das zu veröffentlichen, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, das zu erfahren.
Leider sieht die Regierungskoalition das aber anders.
DIE LINKE teilt jedoch ganz ausdrücklich Ihre Meinung. Wir fordern das schon seit mehreren Wahlperioden und haben aktuell wieder einen Gesetzentwurf in den Bundestag dazu eingebracht.
Denn derzeit gibt es beim Deutschen Bundestag nur die völlig unzureichende, freiwillige Verbändeliste.
Wir fordern in unserem Gesetzentwurf dagegen ein verpflichtendes, bußgeldbewährtes Lobbyregister.
Das Gesetz regelt die sanktionsbewehrte Pflicht der Lobbyisten, sich in das Lobbyregister einzutragen.
Aufwendungen für die Lobbyarbeit und deren Auftraggeberinnen und Auftraggeber und deren Aufwendungen sind anzuzeigen und es ist offenzulegen, wann zu welchem Thema Funktionsträger*innen kontaktiert wurden. Das Gesetz regelt auch den sogenannten legislativen Fußabdruck. Damit wird die Einflussnahme auf Gesetzesvorlagen in den Ministerien offengelegt.

Über den Gesetzentwurf ist bisher noch nicht abschließend entschieden worden. Aber die Regierung wird wohl leider wieder mauern, wenn man sich die bisherigen Äußerungen dazu anschaut.
Ich hänge Ihnen unseren Gesetzentwurf an.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte

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