Frage an Gregor Gysi bezüglich Innere Sicherheit

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Gregor Gysi
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Frage von Jochen T. •

Frage an Gregor Gysi von Jochen T. bezüglich Innere Sicherheit

Warum sollen Armbrüste den Feuerwaffen gleichgestellt werden, denn als Angriffswaffe sowohl wie als Verteidigungswaffe sind sie aufgrund der langen Ladezeit und der schwachen Mann Stopp Wirkung nicht zu brauchen außerdem sind sie unhandlich und können nicht verdeckt getragen werden,ganz im Gegensatz zu derzeit Freien einschüssigen Vorderladerpistolen/Gewehren?

Anmerkung:
§ 4 Abs. 4 Satz 3 – neu – WaffG (Voraussetzungen für eine Erlaubnis) - Kabinettsentwurf
das Land Hessen hat bei der letzten Bundesratssitzung einen Antrag eingebracht, der die Armbrust den Feuerwaffen gleichstellen soll.
Es gibt rund 1,5 - 2 Millionen Armbrüste in Deutschland, Abgesehen davon, dass diese Menschen alle volljährig und somit wahlberechtigt sind, werden sie durch das Verbot ihren Sport und/oder ihre Freizeitbeschäftigung nicht mehr ausüben können, da sie für Armbrüste keinen Waffenberechtigungsschein besitzen und es dann so gut wie keinen einzigen Schießplatz für Sport-Armbrüste in Deutschland gibt.
Normale Feuerwaffen Schießplätze sind ungeeignet, da die Pfeile sich an den hoch hängenden Schussblenden wegen der stark gekrümmten Flugbahn verfangen würden.
Die Armbrust ist für die Kriminalitätsstatistik nicht relevant.
Die Begründung im Antrag Hessen ist technisch und physikalisch falsch bzw. fehlerhaft.
Ein Quasi Verbot trifft die Sport-, Feld- und Match- Armbrust genau auch wie alle
Brauchtumsarmbrüste (Oktoberfest), wie Vogelschuss Armbrust usw.
Ebenfalls betroffen wären Armbrüste für die Wissenschaft (z.B. Beringung Seeadler- Leibnitz Institut für Wildtierforschung).
Abgesehen von einem immensen Kostenaufwand für die Registrierung ( Nummern einschlagen, Zulassungen, Bedürfnis.., Kontrollaufwand der Behörden.. bis hin zu ganz simplen Dingen, wie andere Waffenschränke (größer)..usw., wäre es für die Behörden eine kaum zu stemmende Aufgabe und das ohne größeren Benefit für die innere Sicherheit.

Hochachtungsvoll J.Totzer

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Sehr geehrter Herr T.,

Ihre Nachricht vom 12. November hat mich erreicht.

Ihre Ausführungen sind interessant. Ich habe mir erlaubt, Ihren Brief an den Abgeordneten André Hahn mit der Bitte weiterzuleiten, Ihnen eine ausführlichere Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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Sehr geehrter Herr Totzer,

mein Kollege Dr. Gregor Gysi hat mir Ihre Frage vom 11.11.2019 weitergeleitet, die ich mit Interesse gelesen habe.

Eine Armbrust ist bereits nach geltender Rechtslage ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Gleichwohl wird sie privilegiert, so kann sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres unter anderem frei erworben, besessen und geführt werden. Im Entwurf der Bundesregierung für das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz, der am vergangenen Freitag mit einigen Änderungen angenommen wurde, fand sich eine Stellungnahme des Bundesrates, in der eine Aufhebung dieser Privilegierung gefordert wurde. Denn Armbrüste in den falschen Händen seien eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung. Für ihre derzeitige Freistellung im Waffengesetz gäbe es keinerlei nachvollziehbaren Grund.

Der Bundesrat griff damit eine Initiative des Bundeslandes Hessen auf. In den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hatte dieser Vorschlag aber keinen Eingang gefunden. Auch in den Beratungen des Bundestages war das Thema nicht von Relevanz. Ich hatte gleichwohl bei der Bundesregierung angefragt, wie sie mit der Stellungnahme des Bundesrates umzugehen gedenkt. Laut Antwort der Bundesregierung auf meine Frage stellt das Schießen mit Armbrüsten, einschließlich Pistolenarmbrüsten, kein Schießen im waffengesetzlichen Sinne dar, da keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Armbrüste unterfielen somit auch nicht der EU-Feuerwaffenrichtlinie und seien daher nicht von den Regelungen zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz erfasst.

Ich hoffe, dass ich einige der von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworten konnte. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen Dr. André Hahn

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