Einbürgergung trotz Leistungen nach SGB IX?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Amir H. •

Einbürgergung trotz Leistungen nach SGB IX?

Sehr geehrter Herr Krings,

ich kam in Deutschland zur Welt, und habe auch meine ganzen 32 Jahre hier verbracht. Ich habe nie gearbeitet und mache nun eine Umschulung zum Verwaltungswirten, wofür ich im Rahmen des §§ 112 ff Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III) i. V. m. § 49 und §§ 64 ff Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX Ausbildungsgeld (ABG) erhalte, ergänzend dazu erhalte ich Wohngeld.

Wie realistisch ist es, in meiner Situation eingebürgert zu werden? Oder kann ich mir die 255€ sparen?

Mit freundlichen Grüßen

G.

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

für die Einbürgerung gibt es verschiedene Voraussetzungen. Eine davon ist, dass der Antragsteller den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren kann – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). 

Vereinfacht bedeutet das: Sie können aus Ihrem Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft für sich und Ihre Familie bezahlen. Zum Einkommen zählt zum Beispiel der Lohn aus Ihrer Berufstätigkeit, Einkommen als Unternehmer/-in oder der Unterhalt, den Ihr geschiedener Partner/Ihre geschiedene Partnerin an Sie zahlen muss. Sie dürfen hingegen keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II ["Bürgergeld"] oder Sozialgeld). Das gilt nur dann nicht, wenn Sie unverschuldet kein eigenes Einkommen haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind, weil Ihnen aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, und Sie nachweisen können, dass Sie sich angestrengt haben, eine neue Arbeit zu finden. Oder wenn Sie zu Hause kleine Kinder betreuen und deshalb noch nicht (wieder) arbeiten können. Dann können Sie trotzdem einen Anspruch auf eine Einbürgerung haben. 

Das Ausbildungsgeld sowie das Wohngeld sind Sozialleistungen, die einer Einbürgerung zum jetzigen Zeitpunkt widersprechen. Wenn Sie nach Ihrer Umschulung in einem Arbeitsverhältnis stehen, steigen Ihre Chancen auf Einbürgerung erheblich. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Einbürgerungsbehörden oder Migrationsberatungen gern beratend zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Krings

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