Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 01.11.2023 von Hakan Demir SPD
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD
Die besonderen Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, beurteilen die jeweiligen Einwanderungsbehörden eigenständig
Antwort 25.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.
Antwort 08.10.2023 von Hakan Demir SPD
das Klimaabkommen von Paris gilt nach wie vor.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
