Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).
Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben.
Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen.
Es sind zwischen den Koalitionspartnern politische Fragen, wie genau das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert werden soll, noch unklar.
Es sind zwischen den Koalitionspartnern politische Fragen, wie genau das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert werden soll, noch unklar.
Ich trete deshalb weiterhin für eine schnelle Einigung ein, kann Ihnen aber aufgrund der genannten laufenden politischen Debatten keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das Gesetz in den parlamentarischen Prozess kommt.