Die Staatsangehörigkeitsreform sollte zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten würden, bereits umgesetzt sein, sodass Sie davon profitieren und zwei Pässe haben können
Antwort 17.03.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 01.03.2023 von Hakan Demir SPD
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).
Antwort 23.03.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, wir streben weiterhin an, die Reform im Jahr 2023 abzuschließen.
Antwort 27.02.2023 von Hakan Demir SPD
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Antwort 23.02.2023 von Hakan Demir SPD
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Antwort 23.03.2023 von Hakan Demir SPD
Wie bereits im aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht soll es auch nach der Reform möglich sein, die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung durch sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ zu verkürzen.