Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Frage von Jana S. • 07.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 08.02.2024
Frage von frank d. • 07.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.02.2024
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen
Frage von Jessica S. • 07.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 08.02.2024
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
Frage von Sascha C. • 06.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.02.2024
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Frage von Tatiana L. • 06.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.02.2024
Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
Frage von Stefan H. • 06.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 06.02.2024
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.