Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern durch das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) keine Nachteile erleiden?
Sehr geehrte Frau Steinmüller,
mein Name ist O. A. A. und ich lebe mit meiner Familie in Berlin.
Ich bin Vater meiner kleinen Tochter Fatima, die am Rett-Syndrom leidet. Sie kann nicht laufen und ist auf intensive Pflege und regelmäßige Therapien angewiesen. Meine Frau und ich kümmern uns Tag und Nacht um sie.
Die geplanten Änderungen im Pflegeneuordnungsgesetz bereiten uns große Sorgen. Familien wie unsere dürfen nicht schlechter gestellt werden. Wir brauchen verlässliche Unterstützung, damit wir unsere Kinder weiterhin zu Hause versorgen können.
Ich bitte Sie herzlich, sich im Bundestag dafür einzusetzen, dass die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit seltenen Erkrankungen und ihren Familien im neuen Gesetz berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
O. A. A.
Berlin
Lieber Herr Al A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation so offen schildern. Es ist sehr bewegend zu lesen, mit wie viel Kraft und Verantwortung Sie und Ihre Frau Ihre Tochter begleiten.
Ja, wir Grünen werden uns dafür einsetzen, dass Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern durch das Pflegeneuordnungsgesetz keine Nachteile erleiden.
Die vielen Zuschriften aus der Praxis und von Betroffenen zeigen sehr deutlich, wie groß die Verunsicherung über die derzeit diskutierten Änderungen ist. Aus meiner Sicht enthält der aktuelle Entwurf zwar einzelne richtige Ansätze, etwa bei Prävention, Rehabilitation und der Unterstützung in pflegerischen Akut und Notsituationen. Gleichzeitig sehe ich aber erhebliche Probleme bei den Maßnahmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung.
Kritisch ist jedoch vor allem, dass die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung an vielen Stellen über mögliche Leistungskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und ihre Familien erreicht werden soll. Genau das darf aus meiner Sicht nicht passieren. Für uns ist klar: Die Pflegekosten dürfen nicht zunehmend auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen abgewälzt werden. Wer pflegt oder auf Pflege angewiesen ist, braucht Verlässlichkeit und Unterstützung.
Gerade Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern sind auf bewährte Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, niedrigschwellige Unterstützungsangebote und eine verlässliche Einstufung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs angewiesen. Wenn sich durch Änderungen am Begutachtungsinstrument der Zugang zu Leistungen erschwert oder notwendige Unterstützung später gewährt wird, kann das für Betroffene spürbare Nachteile bedeuten. Diese Sorge nehme ich und wir sehr ernst. Deshalb werden sich meine Kolleg*innen im Gesundheitsausschuss im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Leistungen weiterhin am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet bleiben und niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie bewährte Entlastungsleistungen erhalten bleiben.
Ebenso problematisch finde ich, dass pflegende Angehörige an anderer Stelle sogar zusätzliche Nachteile erfahren könnten. Wer über Jahre hinweg Verantwortung für ein Familienmitglied übernimmt, verdient Anerkennung und soziale Absicherung, nicht neue Unsicherheit.
Sie können sicher sein, dass wir Bündnisgrünen die weiteren Beratungen zum Gesetz daran messen werden, ob Familien wie Ihre tatsächlich entlastet oder zusätzlich unter Druck gesetzt werden. Wo Regelungen zu Lasten von Kindern mit hohem Pflegebedarf und ihrer Familien gehen, muss nachgebessert werden.
Vielen Dank, dass Sie sich an mich gewandt haben und auf diese wichtige Frage aufmerksam machen.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Steinmüller
