Frage an Hannes Walter bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hannes Walter
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Hannes Walter von Jürgen W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Befürworten Sie die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens?
Warum würden Sie es ablehnen und warum befürworten?
Wie stehen Sie zu den Sanktionen im ALG II?
Ist der Regelsatz im ALG II zu niedrig, oder zu hoch?

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich wie folgt beantworten möchte:

Befürworten Sie die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens?
Warum würden Sie es ablehnen und warum befürworten?

Nein, ich befürworte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens nicht. Die Idee ist sehr interessant und wir müssen als Gesellschaft auch eine Lösung für die zunehmende Automatisierung der Arbeit finden. Das kann aber nicht durch ein Grundeinkommen geschafft werden, sondern wir müssen mehr Geld in die Bildung investieren. Damit stellen wir sicher, dass alle Menschen die gleichen Bildungschancen haben und sich den Herausforderungen die der digitale Wandel bringt, stellen können. Ich bin nicht davon überzeugt, dass das Grundeinkommen die grundlegenden gesellschaftlichen Probleme löst, weil es eine unfaire Umverteilung ist, denn das Grundeinkommen würde auch sehr Wohlhabenden zur Verfügung stehen. Ich bin aber davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist, jeden durch Bildung und Qualifikation zu befähigen ein ausreichendes Einkommen zu verdienen und darüber hinaus die Leute zu unterstützen, die wirklich unsere Hilfe brauchen.

Wie stehen Sie zu den Sanktionen im ALG II?
Ist der Regelsatz im ALG II zu niedrig, oder zu hoch?

Ich unterstütze keine Forderungen nach schärferen Sanktionen im
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aber ich sage auch, es gibt das
Prinzip fördern und fordern. Das bedeutet Sanktionen mit Augenmaß,
wenn an der eigenen Integration in den Arbeitsmarkt nicht mitgewirkt
wird, sind meines Erachtens notwendig. Denn wer seine Möglichkeiten
zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit nicht wahrnimmt, muss auch
anerkennen, dass diese Entscheidung von der Solidargemeinschaft
bezahlt werden muss.
Der Regelsatz im ALG II liegt derzeit bei 409 Euro. Er soll allen Menschen ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Der Regelsatz wird regelmäßig überprüft und angepasst und ich bin mir bewusst, dass es hier kontroverse Diskussionen um die Berechnung gibt. Ich denke jedoch, dass eine moderate Erhöhung von Jahr zu Jahr angebracht ist. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass es sich hier um einen vernünftigen Kompromiss handelt, um jedem ein würdiges Leben zu ermöglichen.

Beste Grüße
Hannes Walter

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