Was unternehmen Sie zum Schutz von Nichtraucher*innen?

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Heike Baehrens
SPD
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Frage von Stefanie B. •

Was unternehmen Sie zum Schutz von Nichtraucher*innen?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
wenn Ihnen die Gesundheit von uns Bürgern so wichtig ist, möchte ich Sie fragen, was Sie tun, um Nichtraucher*innen in Baden-Württemberg besser zu schützen. Wann werden endlich sämtliche Bars, Kneipen etc komplett rauchfrei? Bitte machen Sie sich dafür stark. Es kann nicht sein, dass noch immer in sehr vielen Etablissements geraucht wird. In Bayern geht es schließlich auch rauchfrei, selbst in Italien, Spanien, Frankreich klappt das. Warum nicht in Baden-Württemberg?
Mit freundlichen Grüßen Stefanie B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Nichtraucherschutz. Damit sprechen Sie eines der vordringlichsten gesundheitspolitischen Probleme an, zu dem ich gern Stellung nehme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung aufgrund der großen Menge an eingehenden Zuschriften nicht schneller erfolgen konnte.

Deutschland hat sich mit Unterzeichnung des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation verbindlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die Menschen vor den verheerenden Folgen des Tabakkonsums schützen. Dabei steht besonders der umfassende Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im Vordergrund. Hierfür wurden seit 2006 in Deutschland nach und nach entsprechende Gesetze erlassen. 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten, das u.a. das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln regelt. Auf Bundesebene habe ich mich beispielsweise für ein Verbot der Außenwerbung für herkömmliche Tabakwaren eingesetzt, das wir in der vergangenen Legislaturperiode gegen anfänglichen Widerstand unseres damaligen Koalitionspartners CDU/CSU umsetzen konnten. Es ist seit 1. Januar 2022 in Kraft und erstreckt sich seit Anfang dieses Jahres auch auf Tabakerhitzer. Ab 1. Januar 2024 gilt dies auch für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.

Der größte Bereich unterfällt allerdings dem Landesrecht. Und hier haben Sie Recht, dass die Verbote – z.B. in der Gastronomie – in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen. Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie und in Diskotheken ohne Ausnahmen gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Saarland. Das baden-württembergische Landesnichtraucherschutzgesetz weist viele Ausnahmen auf. So ist Baden-Württemberg beispielsweise das einzige Bundesland, in dem Raucherecken auf dem Schulgelände noch erlaubt sind.

Als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion kann ich Sie nur ermutigen, sich hier bei der Landesregierung für eine Verschärfung des Landesnichtraucherschutzes einzusetzen. Wie Sie sicherlich verfolgt haben, ist das von Ihnen erwähnte totale Rauchverbot in Bayern auch nur durch einen Volksentscheid erreicht worden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

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