Enteignung von Sportschützen entschädigungspflichtig?

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Helge Limburg
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Frage von Jörg R. •

Enteignung von Sportschützen entschädigungspflichtig?

Sehr geehrter Herr Limburg,
die SPD-Bundesinnenministerin plant als Antwort auf die aufgedeckte Reichsbürgerverschwörung ein Verbot des bisher völlig gesetzeskonformen Besitzes von halbautomatischen Sport- und Jagdwaffen (https://www.sueddeutsche.de/politik/faeser-waffenrecht-halbautomatische-waffen-1.5715652). Da die Grünen dies ebenfalls fordern, meine Frage an Sie: Ist es in einem Rechtsstaat nicht üblich, bei Enteignungen, eine finanzielle Entschädigung für das bisher völlig gesetzeskonform besessene Eigentum zu entrichten? So geschehen z. B. in Neuseeland. Oder ist der Rechtsstaat in Deutschland dann doch nicht so ausgeprägt?

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Es stimmt, dass aufgrund der schmerzlichen Erfahrungen der letzten Jahre, die Bundesregierung eine Verschärfung des Waffenrechts in Betracht zieht. Anlass dafür geben unter anderem Attentate wie in Hanau oder zuletzt in Hamburg sowie die Bestrebungen von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und anderen Verfassungsfeinden, sich legal Zugang zu Schusswaffen zu verschaffen. Deshalb hat sich die Ampelkoalition schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Waffengesetz zu evaluieren. Wir sind in intensiven Beratungen darüber, wie eine mögliche Gesetzesänderung ausgestaltet wird. Wir werden dabei einen tragfähigen Interessensaustausch anstreben. Klar ist aber, dass allein das Eigentumsinteresse nicht gegenüber der Sicherheit der Allgemeinheit überwiegen kann.

Herzliche Grüße,

Helge Limburg

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