Halten Sie es für richtig und verhältnismäßig, dass wegen "Likes" auf sozialen Medien Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden?

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Helge Limburg
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Frage von Lukas G. •

Halten Sie es für richtig und verhältnismäßig, dass wegen "Likes" auf sozialen Medien Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden?

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Vielen Dank für ihre Frage. Meines Erachtens müssen wir hier zwei (Rechts-)Fragen voneinander trennen:

Erstens ist fraglich, inwiefern das Liken von Beiträgen in sozialen Medien strafbar sein kann. Dafür spricht meiner Meinung nach, dass man mit dem Liken eines Posts wörtlich die Zustimmung zu dessen Inhalt ausdrückt und die Reichweite des ursprünglichen Posts vergrößert. Wer ein „like“ abgibt, drückt meines Erachtens nach aus, dass er:sie mit dem Inhalt der ursprünglichen Aussage einverstanden ist, der Like ist also eine öffentliche Billigung der ursprünglichen Beleidigung. Ist der Inhalt des ursprünglichen Posts nach dem StGB strafbar, sollte dies daher grundsätzlich auch für das Liken ebendieses Posts gelten – da man sich mit dem Like eben die dort getätigte Aussage zu eigen macht und ihre Verbreitung fördert.

Zweitens ist zu fragen, wann genau eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt sein kann, wenn ein strafbarer Like gesetzt wurde. Weil eine Hausdurchsuchung sehr tief in die Privatsphäre eingreift, ist hier Vorsicht geboten. Eine Dursuchung sollte nur dort stattfinden, wo sie für die Sicherung von Beweismitteln für die Aufklärung von Straftaten unbedingt nötig ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Hier gilt es sehr vorsichtig zu sein was das bejahen dieser Voraussetzungen angeht, da nur dann eine angemessene Balance zwischen den Grundrechten der Betroffenen und dem öffentlichen Interesse am (digitalen) sozialen Frieden gefunden werden kann. Wegen der schweren Beeinträchtigung der eigenen Privatsphäre denke ich, dass nur in wenigen Fällen eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt sein kann. Jedenfalls kann noch nicht das Liken eines Schimpfwortes genügen – aber dort, wo Menschen tiefgreifend persönlich angegangen werden und allein deren Verunglimpfung im Vordergrund steht müssen wir einschreiten, um den sozialen Frieden auch im Netz sichern zu können. Auch hier gilt freilich, dass die Hausdurchsuchung letztes Mittel bleiben muss – wenn also etwa eingeräumt wird, dass der Like gesetzt wurde, ist eine Hausdurchsuchung keineswegs erforderlich.

Herzliche Grüße,

Helge Limburg

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