Rückfrage zum Antisemitismus: Unterstützen Sie eine Grundgesetzänderung zum Schutz jüdischen Lebens, einschließlich der jüdischen Selbstbestimmung in Israel?

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Helge Limburg
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Frage von Felix H. •

Rückfrage zum Antisemitismus: Unterstützen Sie eine Grundgesetzänderung zum Schutz jüdischen Lebens, einschließlich der jüdischen Selbstbestimmung in Israel?

Sehr geehrter Herr Limburg,

vielen Dank für die Antwort auf meine letzte Frage und für Ihre Anteilnahme. Ich verstehe Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken, auch wenn ich finde, dass die Wunsiedel-Rechtsprechung weiterentwickelt werden kann. Auch Ihr Vorschlag einer Reform von § 130 StGB ist sinnvoll.

In Niedersachsen wurde der Schutz jüdischen Lebens auf Antrag von SPD, CDU und Grünen in die Landesverfassung aufgenommen. 2024 wurde vorgeschlagen, den Schutz jüdischen Lebens ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen (https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/der-schutz-juedischen-lebens-gehoert-in-die-verfassung/). Wenn eine solche Änderung auch das jüdische Recht auf Selbstbestimmung in Israel als Teil unserer historischen Verantwortung umfasste, könnte dies meines Erachtens im Wege der praktischen Konkordanz zu mehr rechtlicher Klarheit und besserem Schutz führen. Würden Sie so etwas unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Felix H.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre nochmalige Frage an mich.

Gerade die Zeit nach dem 7. Oktober 2023 hat einmal mehr gezeigt, welcher Bedrohung Jüdinnen*Juden in Deutschland ausgesetzt sind. 

Antisemitismus tritt in der extremen Rechten, bei Islamist*innen und auch in der politischen Linken zutage, ist aber genauso in der sog. "Mitte der Gesellschaft" aufzufinden. 

Deshalb braucht es angemessenen Schutz für jüdische und israelische Communities. 

Dafür gibt es bereits einige rechtliche Regelungen, wobei gleichermaßen ein erhebliches Anwendungsdefizit zu beobachten ist. 

Wir setzen uns dafür ein, dass in Strafverfolgung und Gerichten Weiterbildung und Sensibilisierung gegenüber Antisemitismus stattfindet. 

Grundsätzlich befürworten wir auch, den Schutz vor antisemitischer Diskriminierung ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. 

Sollte es zu einer Änderung des Grundgesetzes kommen, wäre aus unserer Sicht insbesondere eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 sinnvoll. 

Die Aufnahme eines „jüdischen Rechts auf Selbstbestimmung“ in das Grundgesetz erscheint mir hingegen als ein rechtlich und politisch schwieriges Anliegen. 

Hier stellen sich insbesondere Fragen danach, wie ein solches Recht konkret definiert und von anderen grundgesetzlich geschützten Rechten abgegrenzt werden soll. 

Auch die Diskussion um den hessischen Vorschlag zur Änderung des Volksverhetzungsparagraphen hat gezeigt, dass entsprechende gesetzgeberische Vorhaben berechtigte Einwände und erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen können. 

Den Schutz jüdischen Lebens und die Bekämpfung von Antisemitismus sollten wir daher dort im Grundgesetz stärken, wo dies rechtlich klar und wirksam möglich ist.

 

Freundliche Grüße

Helge Limburg

 

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