Antwort 28.03.2023 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Entwurf zum Waffengesetz liegt noch nicht vor. Ihre Fragen lassen sich daher zur Zeit noch nicht beantworten.

B. Bartusch
Der Entwurf zum Waffengesetz liegt noch nicht vor. Ihre Fragen lassen sich daher zur Zeit noch nicht beantworten.
Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes hat seinen Ursprung in dem Ziel, Beschlüsse über bauliche Veränderungen und dessen Durchführung innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erleichtern.
Da sie im Zuge ihrer Aufgabenerfüllung unmittelbar in den Alltag eines Bürgers, einer jeden Bürgerin eingreifen kann, muss sie selbst einer genauen Kontrolle unterliegen.
Es stimmt, dass aufgrund der schmerzlichen Erfahrungen der letzten Jahre, die Bundesregierung eine Verschärfung des Waffenrechts in Betracht zieht.