Frage an Helge Lindh bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Helge Lindh
SPD
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Frage von Elena B. •

Frage an Helge Lindh von Elena B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindh,

wie stehen Sie zu der geplanten Verschärfung des Polizei-Gesetzes auch in NRW und zu der damit verbundenen Aufgabe von Freiheit zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit, die Vermischung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, die Wegbereitung für Racial Profiling, da Menschen ohne konkreten Verdacht gestoppt und untersucht werden dürfen, die Ausweitung der Videoüberwachung und eine präventive Ingewahrsamnahme von bis zu einem Monat?
Was werden Sie tun, um die Freiheit, die gleichberechtigten Bewegungsmöglichkeiten und die politische Teilhabe aller Einwohner*innen in NRW zu schützen und weiterhin zu ermöglichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für ihre Nachfrage. Das Polizeigesetz NRW ist tatsächlich eine der wichtigsten Kontroversen der aktuellen landespolitischen Legislaturperiode. Daher halte ich grundsätzlich die Entscheidung der SPD-Landtagsfraktion, die für dieses Gesetz zuständig ist, für richtig, im Gesetzgebungsprozess eine aktive Rolle einzunehmen – auch aus der Rolle der Opposition heraus.

Durch diese konsensorientierte Politik ist es der SPD-Fraktion nicht nur gelungen, ein Polizeigesetz zu schaffen, dass tatsächlich allen Bürger*innen nutzt, sondern auch maßgebliche Kritikpunkte, die sie in ihrem Beitrag ansprechen, zu entschärfen bzw. aus dem Gesetz zu streichen. Auf Druck der SPD und den Protesten der Zivilgesellschaft wurde der erste Gesetzesentwurf, den auch wir als verfassungswidrig einstuften, zurückgenommen. In diesem Sinne schließe ich mich unseren Landtagsabgeordneten Andreas Bialas, Dietmar Bell und Josef Neumann an: Es ist gelungen

- die vorübergehende Festnahme zur Verhinderung bevorstehender Straftaten (sog.„Unterbindungsgewahrsam“) nicht unbegrenzt auszuweiten, sondern auf eine grundsätzliche Höchstdauer von 14 Tagen zu begrenzen – und zwar nur nach richterlicher Entscheidung. Maximal ist nach einer weiteren richterlichen Entscheidung eine einmalige Verlängerung um weitere 14 Tage zulässig. Diese 14-tägigen Maximalfristen können zudem nur zur Verhinderung besonders schwerer Straftaten angewendet werden, die nach dem Strafgesetzbuch als Verbrechen einzustufen sind.

- bei Anordnung des Polizeigewahrsams dem Betroffenen anwaltlichen Beistand zu gewähren.

- bei Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zum Beispiel bei Geistlichen, Ärzten oder Rechtsanwälten weiterhin zu schützen.

Ich hoffe, ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Sie erreichen darüber hinaus mein Büro in Berlin (030 227-77452) und in Wuppertal (0202 25323060) oder mich persönlich unter der angegeben Handynummer auf www.helge-lindh.de. Auch unsere Landtagsabgeordneten sind in dieser Frage mit ihrer Expertise für sie verfügbar. Ich würde mich freuen, wieder von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Lindh, MdB

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