Weshalb wird in der Statistik über Straftaten mit Waffen nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden?

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Helge Lindh
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Frage von Dietmar B. •

Weshalb wird in der Statistik über Straftaten mit Waffen nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden?

Sehr geehrter Herr Lindh, in der öffenlichen Diskussion werden Waffensammler,Jäger und Sportschützen immer ein wenig unter den Generalverdacht der möglichen Begehung von Straftaten mit ihren Waffen behandelt.
Eine Verbesserung der Statistik würde doch möglicherweise belegen, dass diese Gruppe nicht relevant an Straftaten beteiligt ist. Die wenigsten dieser Gruppe sind potentielle Amokläufer oder Straftäter, so zumindest meine These.
Die These das weniger legale Waffen ein Mehr an Sicherheit bedeuten wird aus meiner Sicht immer nur formuliert aber nie belegt. Zumindest ist mir keine Quelle bekannt. Wenn ich hier falsch liegen sollte wäre es freundlich wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.
Da wir für Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte in Deutschland die Verhältnismäßigkeit beachten wollen bzw. müssen scheint mir ein Beleg für diese These geradezu zwingend.
mfg Dietmar. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem Thema.

Zuerst einmal ist es mir ein Anliegen zu betonen, dass es wichtig ist, keinen Generalverdacht gegenüber Sportschützen auszusprechen. Diese Gruppe besteht in der Regel aus Menschen, die sich an bestehende Regeln und Gesetze halten und Ihren Sport bzw. Ihr Hobby gewissenhaft ausüben. Klar muss aber zeitgleich sein, dass wir eine rigide, kompromisslose Entwaffnung von Verfassungsfeinden, Reichsbürgern und Extremisten benötigen.

Die strenge Kontrolle von Waffengesetzen muss an oberster Stelle stehen – Missbrauch und die illegale Verwendung von Waffen gilt es unter allen Umständen zu verhindern.

Das Hauptaugenmerk bei der Aufklärung von Schusswaffendelikten liegt darauf, die Täterinnen und Täter schnell und effektiv der Strafgerichtbarkeit zuzuführen. In diesem Zusammenhang spielt die Herkunft der Schusswaffe eine deutlich untergeordnete Rolle. Es ist bei der Beurteilung der Tathandlung zunächst einmal unerheblich, ob eine Schusswaffe legal oder illegal erworben wurde. Die Statistiken dazu werden primär auf dieser Grundlage erstellt und unterscheiden daher nicht zwischen legalen und illegalen Waffen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen natürlich gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Lindh

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