Antwort 02.05.2025 von Helge Lindh SPD
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Nach Annahme des Koalitionsvertrags und Regierungsbildung werden wir Maßnahmen festlegen, um freiwilliges längeres Arbeiten durch finanzielle Anreize zu fördern
Die SPD steht weiterhin hinter dem CanG. Über den Ausgang der Koalitionsverhandlungen kann allerdings leider noch keine Aussage getroffen werden.
Die Transparenz und die Kontrollmöglichkeiten, die das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht, müssen erhalten bleiben.