Frage an Henning Otte bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frage von Hans-Werner M. •

Frage an Henning Otte von Hans-Werner M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ist eine nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Fernverkehr unterwegs sind und über Schlafstätten verfügen?

Solche Vorschriften gibt es bereits in Spanien und Italien. Die nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können, wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.

Begründung:
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Fernverkehr Fahrzeuge mit einem Gewicht von ca. 40 Tonnen eingesetzt werden, die zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich.

Es macht auch wenig Sinn, dass die LKW-Fahrer stundenlang ihren Motor laufen lassen müssen, um die Klimaanlage nutzen zu können, da keine Standklimaanlage vorhanden ist.

Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit Standklimaanlagen für LKW im Fernverkehr wäre konsequentes Handeln, da besser ausgeruhte LKW-Fahrer ohne Zweifel weniger schwere Unfälle verusachen würden.

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