Frage an Henning Otte bezüglich Energie

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Henning Otte
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Frage von Wilfried T. •

Frage an Henning Otte von Wilfried T. bezüglich Energie

Nachdem ich mir die 178 Seiten des EEG2021 Entwurfs persönlich durchgelesen habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, dass dieses Gesetz den Ausbau von Sonnenenergie (PV Anlagen) für Eigenheimbesitzer, Landwirte und kleine Mittelstandsunternehmer (KMU) höflich ausgedrückt, zumindest stark einschränkt.
Da soll ich z.B. zukünftig für den von mir erzeugtem und verbrauchten Strom eine, wenn auch verminderte EEG Umlage zahlen. Für Strom der nicht ins Netz geht??? Mit dem ich energetisch und klimapolitisch korrekt meine Wärmepumpe betreibe und mein e-Auto lade. Falls Sie mein Grundstück kennen sollten, ich habe auch Apfelbäume, Kirschen und Pflaumen. Muß ich dafür zukünftig auch Mehrwertsteuer zahlen? In dem Gesetz spricht man von "Eigenstromprivilegien", welche daher besteuert werden müssen. Ich bitte Sie, ich habe investiert, im Sinne von Klimaschutz, effiziente Energieproduktion, die auch volkswirtschaftlich Sinn macht, weil es regional Wertschöpfung erzeugt und uns unabhängiger von zweifelhaften externen Quellen macht. Bei unserem norddeutschen "Schietwedder" ist die Rendite im Vergleich zu Bayern auch nicht gerade das gelbe vom Ei. Wie wollen Sie das Ihrer traditioneller Klientel, den Landwirten, die hier mit Sonne und Wind ihr schwieriges Geschäft ergänzen, erklären? Ja, Bauer Meier, das ist jetzt vorbei du darfst deine Scheune jetzt nicht mehr mit PV belegen. Da mußt Du erstmal ne Ausschreibng machen und darfst den Strom auch nicht selbst verwenden. Diese 178 Seiten sind gefüllt mit jeder Menge Kleinigkeiten, die alle dazu dienen den Bürger die Lust an Eigenenergieproduktion zu vermiesen. Ganz unabhängig davon, dass nicht einmal die ab Juli 2021 geltenden EU Richtlinien eingehalten werden.
Bürgernähe wäre ein einfaches leicht verständliches Gesetz, technologieoffen und mit möglichst wenig Ausnahmen und Sonderregeln. Da ist das derzeitige EEG schon ein (teures) Moloch, welches durch die Novelle noch unverständlicher wird.
Frage:
Werden Sie dem EEG2021 zustimmen?

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Sehr geehrter Herr Thies,
vielen Dank für Ihr Schreiben zu EEG. Für die Installation einer Photovoltaik-Anlage haben Sie eine erhebliche Investition vorgenommen. Bei der Errichtung haben Sie mit Sicherheit eine staatliche Förderung bekommen. Auch erhalten Sie für eingespeisten Strom Geld. Da das EEG eine Förderung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme vorsieht, bekommen die Betreiber von Altanlagen eine höhere Vergütung. Bei einer Eigennutzung müssen Sie jedoch tatsächlich eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Allerdings war es vor der Verabschiedung der Novelle des EEG ein wichtiges Anliegen vieler Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze bei kleinen Erneuerbaren-Anlagen, insbesondere Solaranlagen anzuheben. Während im EEG 2017 nur 10 kW umlagebefreit waren, konnten wir dies nun auf 30 kW erhöhen und parallel dazu von 10 auf 30 MWh pro Jahr. Damit werden die meisten Solar-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt auch für Bestandsanlagen, einschließlich ausgeförderter Anlagen (Ü20-Anlagen). Ü20 Anlagen dürfen ganz grundsätzlich Eigenverbrauch nutzen.
Diese Novelle enthält das Ziel einer Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2050 und auf dem Weg dorthin einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Jahr 2030. Um dies zu erreichen, schafft das Gesetz Maßnahmen zur Verbesserung der Markt-, Netz- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien. Zusätzlich haben wir im April 2021 zusätzliche Ausschreibungsmengen beschlossen.
In den letzten Jahren wurde die erneuerbare Energie massiv gefördert. Das EEG ermöglichte Garantiepreise. Dennoch leiden PV-Anlagen und Windkraftanlagen darunter, dass die hier gewonnene Energie nicht grundlastfähig ist, also nicht zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Selbst wenn Sie rechnerisch über das Jahr gesehen genügend Strom produzieren sollten, um den Eigenbedarf zu decken, benötigen Sie Netzkapazitäten, damit Ihnen z.B. nachts Elektrizität zur Verfügung steht. Auch für Einspeisungen ins öffentliche Netz sind Kapazitäten notwendig sowie Vorkehrungen, dass es bei starker Sonnenstrahlung und viel Wind nicht zu Überspannungen kommt. Daher gilt das EG in gewissem Maße auch für Eigenverbraucher.
Dass das EEG grundsätzlich viel zu bürokratisch ist, da sind wir uns einig. Es ist von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt und seitdem immer wieder angepasst worden. Es setzt nach wie vor auf viel zu viel staatliche Eingriffe und zu wenig marktwirtschaftliche Elemente. Vom Bundeswirtschaftsministerium gibt es entsprechende Bestrebungen, das Gesetz abzuschaffen
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
Henning Otte

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