Frage an Henning Otte bezüglich Menschenrechte

Portrait von Henning Otte
Henning Otte
CDU
100 %
10 / 10 Fragen beantwortet
Frage von Dietmar S. •

Frage an Henning Otte von Dietmar S. bezüglich Menschenrechte

dpa und zahlreiche Zeitungen berichten fast wortgleich von einer Stellungnahme des ehemaligen Vorsitzenden des Richterbundes Jens Gnisa:
„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen. Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.

Teilen Sie die Einschätzung von Jens Gnisa?
Werden Sie gegen die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmen?

Portrait von Henning Otte
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Siefert,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die 7-Tage-Inzidenz ist nach wie vor der aussagekräftigste Wert über den Stand der Pandemie. Die Erkenntnisse der vergangenen 13 Monate zeigen: Dieser Wert erlaubt verlässliche Prognosen über die Pandemieentwicklung. Andere Werte wie der R-Wert – also die Ansteckungsrate – oder die Auslastung der Intensivstationen hängen mittelbar mit der Inzidenz zusammen. So folgt beispielsweise die Steigerung der Zahl der Intensivpatienten oder die Zahl der Todesfälle mit einer mehrwöchigen Verzögerung dem Anstieg der
Neuinfektionen. Bei einer 100er-Inzidenz können die Gesundheitsämter die Kontakte von Infizierten nicht mehr nachverfolgen und Infektionsketten nicht mehr durchbrechen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die leichter übertragbare und aggressivere
Virusvariante B.1.1.7 – auch britische Mutante genannt – inzwischen mit rund 90 Prozent der registrierten Neuinfektionen das Infektionsgeschehen dominiert.

Die aktuelle Pandemie-Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Es gibt aber Licht am Ende des Tunnels.
Denn die weiter steigenden Impfzahlen und die ergriffenen Maßnahmen machen uns Mut. Es wurden bereits 30.000.000 Impfdosen verabreicht (Stand: 02.05.2021). Somit haben bereits 28% der Bevölkerung mindestens die erste Impfung erhalten. Ausnahmen oder Erleichterungen von Verboten für bereits vollständig geimpfte Personen werden voraussichtlich bereits diese Woche in Bundestag und Bundesrat beraten.
Ziel des Infektionsschutzgesetzes und der „Notbremse“ ist es, gem. Art. 2 Abs. 2 GG das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dafür übernehmen wir Verantwortung.
Es gilt, die wachsende Zahl von Infektionen einzudämmen und eine kritische Auslastung der Intensivstationen und damit verbundenen steigende Todeszahlen zu unterbinden.
Im Vorfeld der Abstimmung wurden zahlreiche Experten angehört und deren Vorstellungen mit aufgenommen. Persönlich haben mich viele Schreiben – so auch Ihres - aus meinem Wahlkreis erreicht, deren Bedenken ich ebenfalls aufgenommen habe. Dieses Gesetz ist leider notwendig geworden, da die Umsetzung der durch die Ministerpräsidenten-Konferenz getroffenen Beschlüsse in einigen Bundesländern nur halbherzig geschehen ist. Wichtig ist mir, festzuhalten, dass dieses Gesetz zeitlich klar begrenzt bis zum 30. Juni 2021 ist.
Der Einzelhandel vor Ort erhält klare und berechenbare Vorgaben: „Click&Collect“ wird generell ermöglicht, bis zu einer Sieben-Tages-Inzidenz von 150 auch „Click&Meet“.
Um unseren Kindern möglichst lange den Schulbesuch zu ermöglichen, wird ab einem Schwellenwert von 100 in den Wechselunterricht übergegangen, erst ab 165 wird der Präsenzunterricht untersagt. Kinder unter 14 Jahre können kontaktlose Sportausübung im Freien mit fünf Personen und einer getesteten Anleitungsperson durchführen. Dadurch können sich Kinder mit Freunden treffen und sich dabei im Freien sportlich betätigten.

Ich bin zuversichtlich, dass wir auch mittels der Möglichkeit dieser Notbremse und insbesondere wegen der steigenden Impfquote bereits in 6 bis 8 Wochen eine wesentlich verbesserte Situation in Deutschland haben werden.
Wir dürfen nicht den Mut verlieren, sondern müssen dran bleiben bei der Bekämpfung der Pandemie.

Jetzt können Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiheitsrechte bei Test, Genesung und vor allem doppeltem Impfschutz ausüben. Das ist das Licht am Ende des Tunnels, auf das wir alle erfolgreich hingearbeitet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Otte

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Henning Otte
Henning Otte
CDU