Wie werden Sie sich zur geplanten EU-CSA-Verordnung („Chatkontrolle“) positionieren und setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland keiner anlasslosen Überwachung privater Kommunikation zustimmt?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich bin Bürgerin aus Reinbek und Mutter von drei Kindern. Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist für mich selbstverständlich von höchster Bedeutung.
Gleichzeitig bereitet mir die geplante CSA-Verordnung Sorge, sofern sie eine anlasslose Überprüfung privater Kommunikation oder eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen sollte. Aus meiner Sicht müssen Kinderschutz und der Schutz unserer Grundrechte gleichermaßen gewährleistet bleiben.
Mich interessiert daher Ihre persönliche Haltung zu diesem Thema. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland einer Regelung nicht zustimmt, die eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation ermöglicht oder die Sicherheit verschlüsselter Kommunikation beeinträchtigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Maria G.
Reinbek
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre klare Schilderung des Spannungsverhältnisses zwischen einem wirksamen Kinderschutz und dem Schutz unserer Grundrechte.
Meine Haltung dazu ist eindeutig: Der sexuelle Missbrauch von Kindern und die Verbreitung entsprechender Aufnahmen müssen mit aller Konsequenz bekämpft werden. Eine anlasslose und flächendeckende Überprüfung der privaten Kommunikation unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ist hierfür jedoch nicht der richtige Weg.
Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass Deutschland keiner europäischen Regelung zustimmt, die zu einer allgemeinen Überwachung privater Nachrichten führt oder die Sicherheit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beeinträchtigt. Das gilt ausdrücklich auch für technische Ansätze wie das sogenannte Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits auf dem Endgerät vor ihrer Verschlüsselung überprüft würden. Eine Verschlüsselung, die systematisch umgangen werden kann, bietet letztlich keine verlässliche Sicherheit mehr.
Sichere Kommunikation schützt nicht nur die Privatsphäre, sondern auch Kinder und Familien, Unternehmen, Behörden, Sicherheitsorgane sowie Menschen, die in besonderem Maße auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind. Einmal geschaffene technische Zugriffsmöglichkeiten könnten zudem von Kriminellen oder ausländischen Nachrichtendiensten missbraucht werden.
Notwendig sind stattdessen gezielte, rechtsstaatlich kontrollierte Ermittlungen gegen konkrete Verdächtige, eine bessere personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, ein schnelleres Löschen bekannter Missbrauchsdarstellungen sowie wirksame Präventions- und Hilfsangebote. Bei einem konkreten Verdacht müssen Ermittlungsbehörden handlungsfähig sein. Eine pauschale Kontrolle der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger lehne ich dagegen ab.
Als Bundestagsabgeordneter entscheide ich zwar nicht unmittelbar über das Abstimmungsverhalten Deutschlands im Rat der Europäischen Union. Ich werde mich jedoch innerhalb meiner Fraktion und gegenüber der Bundesregierung klar dafür einsetzen, dass die deutsche Position diese Grenzen wahrt: keine anlasslose Massenüberwachung, keine Hintertüren und keine Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Kinderschutz und Grundrechtsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine gute und rechtssichere Regelung muss beides gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt MdB
