Ändert das neue Gutachten zur AfD Ihre Meinung bzgl. eines Verbotsverfahrens?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
im Mai 2025 haben Sie hier auf Abgeordnetenwatch eine Frage zu einem möglichen AfD-Verbot beantwortet und sich zwar deutlich gegen die AfD, aber noch zurückhaltend bzgl. eines Verbots positioniert.
Das neue ausführliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte – für alle öffentlich einsehbar unter afd-gutachten.de – ist nun erst kürzlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein AfD-Verbotsverfahren wahrscheinlich Erfolg hätte. Zudem hat sich die AfD weiter radikalisiert und wird immer stärker.
Haben Sie Ihre Meinung zur Prüfung eines AfD-Verbots aufgrund dieser neuen Entwicklungen inzwischen angepasst? Ich mache mir ehrlich gesagt große Sorgen, dass es irgendwann zu spät sein könnte, wenn ein Verbotsverfahren nicht angestoßen wird, solange die demokratischen Parteien noch eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat haben.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Frau N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Sorge um die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie nehme ich sehr ernst.
Das neue Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein wichtiger Beitrag zur Debatte. Es kommt nach einer umfangreichen Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen zu dem Ergebnis, dass die AfD die Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfülle und ein zulässiger Verbotsantrag wahrscheinlich Erfolg hätte. Diese Einschätzung darf die Politik nicht einfach beiseiteschieben.
Insofern hat sich meine Position weiterentwickelt: Ich halte es inzwischen für geboten, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens systematisch, umfassend und ergebnisoffen prüfen. Dazu gehört insbesondere eine belastbare Auswertung des Materials der Verfassungsschutzbehörden und weiterer gerichtsfester Beweise. Ein Gutachten einer zivilgesellschaftlichen Organisation kann diese staatliche Prüfung wesentlich unterstützen, sie aber nicht ersetzen.
Dabei muss zwischen der Prüfung eines Verbotsverfahrens und der Entscheidung, tatsächlich einen Verbotsantrag zu stellen, unterschieden werden. Ein Parteiverbot bleibt das schärfste Mittel unserer wehrhaften Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele, sondern ein planvolles und qualifiziertes Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dieses Vorgehen zumindest erfolgreich sein könnte. Gerade angesichts der politischen Bedeutung der AfD (in Umfragen) kann die Frage der sogenannten Potentialität heute nicht mit dem Hinweis beantwortet werden, die Partei sei zu unbedeutend.
Die hohen rechtlichen Hürden dürfen weder leichtfertig unterschätzt noch als Vorwand genutzt werden, eine Prüfung auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Eine Demokratie muss ihre Gegner politisch bekämpfen. Sie muss zugleich bereit sein, ihre verfassungsrechtlichen Schutzinstrumente einzusetzen, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich spreche mich daher dafür aus, die vorhandenen Erkenntnisse jetzt strukturiert zusammenzuführen und durch die zuständigen Verfassungsorgane rechtlich bewerten zu lassen. Am Ende einer solchen Prüfung muss eine verantwortliche Entscheidung stehen: für einen gut vorbereiteten Antrag, wenn die Voraussetzungen hinreichend belegt sind – oder dagegen, wenn die Beweislage den hohen Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt.
Unabhängig davon bleibt die politische Auseinandersetzung unverzichtbar. Ein mögliches Verbotsverfahren entbindet die demokratischen Parteien nicht von der Aufgabe, Probleme zu lösen, Vertrauen zurückzugewinnen und den menschenfeindlichen sowie extremistischen Positionen innerhalb der AfD entschieden entgegenzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt
