Werden für Ukrainische Kriegsflüchtlinge die 3G Regel, Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht etc. gelten?

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Holger Becker
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Frage von Jakob Daniel M. •

Werden für Ukrainische Kriegsflüchtlinge die 3G Regel, Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht etc. gelten?

Sehr geehrter Herr Becker,
Gesundheit steht über allem. Die Ukraine hat eine der schlechtesten Impfquoten Europas, 65% der Menschen dort sind ungeimpft. Wie wird Deutschland mit Flüchtigen aus der Region umgehen? Werden für diese Personen die gleichen Regeln gelten wie für den normalen Bürger auch?
Wird in den geplanten Sonderzügen der DB auch die 3G Regel gelten?
Wird die geplante allgemeine Impfpflicht auch für solche Personengruppen gelten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

für Ihre Frage zum Thema Gesundheit der aus der Ukraine wegen des Krieges Flüchtenden danke ich Ihnen sehr. Es freut mich, dass Sie sich um die Gesundheit dieser Menschen sorgen. Der vergleichsweise niedrigen Impfquote in der Ukraine möchte beispielsweise das Land Berlin begegnen, indem man den aus der Ukraine Geflüchteten zügig eine
Corona-Impfung anbietet  ( siehe https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/gesundheitssenatorin-gote-impfung-gefluechtete-ukraine-corona.html ).

Was die Reisemöglichkeiten betrifft, so ist die Ukraine nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet gelistet. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ukrainesicherheit/201946
Gemäß des Gesetzentwurfes zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren, den ich befürworte, unterliegen zudem alle längerfristig sich in Deutschland länger aufhaltenden Personen den selben Regeln, unabhängig von ihrer Herkunft. ("Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren, die im Bundesgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten" haben).

Falls auch Sie die Menschen in der Ukraine unterstützen möchten, füge ich Ihnen untenstehend als eine vieler Möglichkeiten die Daten des Spendenkontos des DRK an:

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

(siehe: https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/drk-weitet-hilfe-in-der-ukraine-aus/ )

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Holger Becker MdB

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