Frage an Hubertus Heil bezüglich Soziale Sicherung

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Hubertus Heil
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Frage von Stefan M. •

Frage an Hubertus Heil von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

in der Koalitionsvereinbarung ist geregelt, dass für das Thema Elternunterhalt erst bei einem Einkommen von 100 T€ auf die Kinder zurückgegriffen werden soll.

1) Eine Diskussion, oder Debatte zu einem Gesetzesentwurf kann ich nicht finden.
2) Anfragen der Bürger werden mit einem Formbrief, "die Finanzierung ist nicht geklärt..." beantwortet.

a) Das Thema muss umgesetzt werden, so wurde es festgesetzt.
b) Die Finanzierung spielt dabei keine Rolle, denn Geld ist nie da.
c) Übergangsweise könnten Freibeträge hochgesetzt werden, was eine Sofort-Lösung wäre.

Frage:

Wo kann ich die Diskussion eines Gesetzesentwurf mitverfolgen?

Wurde das Thema bereits in der Arbeitsgruppe thematisiert?

Wer ist federführend verantwortlich für den Entwurf? Sie können ja nicht alles allein machen und fachlich ist es auch komplex.

Dies Wahlversprechen muss dringend umgesetzt werden. Begründung: Es steht in der Koalitionsvereinbarung und die Leistungsträger der Gesellschaft sind auch Wähler der GroKo, die sich darauf verlassen.

Herzliche Grüsse,

S

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SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet hat. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Nach erfolgter Abstimmung wird der Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und kann unter ww.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetze.html abgerufen werden.
Der Gesetzentwurf wurde innerhalb des BMAS in einer Projektgruppe erarbeitet. Eine externe Arbeitsgruppe besteht nicht.

Das BMAS ist federführend für den Gesetzentwurf verantwortlich. Weitere Ressorts werden im Gesetzgebungsverfahren (Ressortabstimmung) beteiligt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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