Sehr geehrter Herr Heil,Frage ;Bekommen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen durch das Heizung/stromfressergesetz u.ihren sehr hohen CO2 steuern auch Wohngeld?

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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Heil,Frage ;Bekommen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen durch das Heizung/stromfressergesetz u.ihren sehr hohen CO2 steuern auch Wohngeld?

Frage;Für was verwendet eigendlich die grüne Bundesregierung ,Herr Habeck ,die co 2 Steuer Gelder,der Bürger/innen u.mieter/innen?Frage;Warum sollen Mieter/innen ,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen ,sämtliche Kosten für Wärmepumpen,Heizung/stromfressergesetz u. dazu die laufend hohe CO2 steuern,(die jedes Jahr Transtisch steigen ,alleine bezahlen?Somit brauchen Vermieter/innen nix zahlen u.konnen somit sämtliche Unkosten der Wärmepumpen,heizungs/stromfressergesetz .CO2 steuern auf Mieter/innen in B/NK Abrechnungen umlegen u.saftig die Mietpreise erhöhen ,die somit für viele Mieter/innen unbezahlbar sind.Und somit die drastischen Anstieg ,der Wohnungslosigkeit erhöht.Ist das,das Ziel der ampel-Regierung das noch mehr Verarmung voran getrieben wird?Von was sollen Mieter/innen noch leben? Vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell berechnet. Mit dem „Wohngeld Plus“, das wir Januar 2023 eingeführt haben, ist die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat gestiegen. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte.

Als Sozialdemokrat*innen legen wir besonderen Wert darauf, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden. So wird der CO2-Preis wird zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt. Vermieter*innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter*innen.

Außerdem darf nach der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden, um Mieter*innen zu schützen.

Für weitere Fragen zum CO2-Preis wenden Sie sich gerne direkt an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

 

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