Was bringt das Mobilitätsgeld von 50 €/mon den Gemeinwohl?

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Franz-Josef S. •

Was bringt das Mobilitätsgeld von 50 €/mon den Gemeinwohl?

Sehr geehrter Herr Heil,

nachdem das Bürokratiemonster Rabatt an der Tankstelle glücklicherweise nicht mehrheitsfähig ist , bringen Sie eine Ungleichbehandlung der Bevölkerung ins Gespräch und fordern die Unternehmen auf diese Zuwendung
bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.

Was soll die zusätzliche Unternehmen Belastung ? Nehmen sich ein Beispiel an den Niederlanden , Frankreich und Österreich die die Preissenkungen auf Treibstoffe seit zwei Wochen umgesetzt haben.

Weshalb streichen Sie nicht die Mineralölsteuer um 40 Cent /l über 6 Monate, für das Gemeinwohl , bis die Bundesregierung endlich das Thema Energieversorgung aufnimmt?

in Erwartung Ihrer Anwort verbleibe ich
mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht vom 20. März 2022 bezüglich meines Vorschlages zum Mobilitätsgeld bedanken, die ich im Folgenden beantworten möchte. 

Mit meinem Vorschlag zur Einführung eines Mobilitätsgeldes für Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen sollten die gestiegenen Energiekosten abgefedert werden. Denn die steigenden Energiekosten durch Krieg und Inflation, belasten viele Bürgerinnen und Bürger. Strom, Lebensmittel und Heizung müssen bezahlbar bleiben. Daher sollte schnell eine Lösung gefunden werden und das Mobilitätsgeld bot einen ersten Ansatz zur Entlastung eines Großteils unserer Bevölkerung. Das Geld sollte insgesamt dreimal zusammen mit dem Monatsgehalt ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber hätte durch eine niedrigere Lohnsteuer keine Verluste gemacht und die Auszahlung wäre zu vollen Teilen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu Gute gekommen. Die Bundesregierung hat sich nun jedoch auf ein sehr umfassendes Energieentlastungspaket mit anderen Maßnahmen geeinigt.

Uns liegt es am Herzen, jede und jeden von den stark ansteigenden Energiekosten zu entlasten, daher haben wir das Energieentlastungspaket ausgearbeitet, das der Bevölkerung finanziell unter die Arme greifen wird.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird, profitieren. Ebenso gelten für alle Bürgerinnen und Bürger natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ab September 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro zum Gehalt. Dies gilt auch für kurzzeitige Beschäftigungen und Minijobs, sodass zunehmend auch Studierende profitieren. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Außerdem werden Familien mit einem Einmalbonus für jedes Kind in Höhe von 100 Euro, der im Juli 2022 automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt wird, entlastet. Dabei findet keine Anrechnung auf Transferleistungen statt.

Auch Rentnerinnen und Rentner werden vom Entlastungspaket profitieren. Für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner haben wir besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppeln. Damit werden Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherungssysteme zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentnerinnen und Rentner. Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro beziehungsweise 350 Euro für zwei wohngeldberechtigte Personen und 70 Euro für jede weitere Person. Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderte erhalten außerdem 230 Euro Heizkostenzuschuss.

Die derzeit hohen Energiepreise sind auch das Ergebnis von Rohstoffspekulationen. Deshalb wollen wir durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte sicherstellen, so dass Preissenkungen künftig zügig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Auf europäischer Ebene werden wir uns ebenfalls für eine stärkere Überwachung und Regulierung der Energiemärkte einsetzen. Außerdem werden wir bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber den Energieversorgern Fragen des Verbraucherschutzes thematisieren.

Die Bundesregierung berät anhaltend über die Möglichkeiten zur schnellen Abfederung von steigenden Kosten für die Bevölkerung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubertus Heil

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