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Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 05.09.2024

Bürgergeld wird grundsätzlich - bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - für erwerbsfähige Menschen gezahlt. In einer WfbM sind Menschen mit Behinderung tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

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