Aus meiner Sicht sollten Arbeitsbedingungen durch branchenweite Tarifverträge geregelt werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages muss aus der Branche heraus organisiert werden und liegt zunächst in der Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien.
Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden daher stets auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.