Zwischen den Sozialversicherungsträgern findet dann nachträglich ein Ausgleich der gezahlten Leistungen statt. Dies soll Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln vermeiden und gewährleisten, dass Leistungen nahtlos und zügig erbracht werden können, auch wenn der eigentlich zuständige Sozialversicherungsträger noch nicht feststehen sollte.
Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Aktuelle Fortschritte in der technologischen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), verändern unsere Gesellschaft und eröffnen viele neue Einsatzpotentiale in der Arbeitswelt.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Der von Ihnen angesprochene Bürger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiter in der Bundesrepublik Deutschland und kann daher Sozialleistungen in Deutschland wie Bürgergeld beantragen.
Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Reform des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags Ende Januar vor der Bundestagswahl beschlossen und am 14. Februar abschließend im Bundesrat beraten.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
