Solche Verbotsverfahren müssen gut abgewogen werden, da die Anforderungen für ein Parteiverbot sehr hoch sind, wie es aktuell auch bei der AfD diskutiert wird. Aus der Sicht meiner Fraktion wäre es jedoch ein großer Fehler, einen unzureichenden Antrag zu stellen, der negative Konsequenzen hätte.
Als Bundesminister darf ich mich nicht in die Angelegenheiten der Länder einmischen. Grundsätzlich hat aber das Bundesarbeitsgericht verbindlich entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – grundsätzlich verboten wird.
Grundsätzlich ist eine während des Leistungsbezuges ausgezahlte Lebensversicherung kein Einkommen, sondern wird dem Vermögen zugeordnet. Hierfür gelten Vermögensfreibeträge.
Als SPD ist es uns nach wie vor ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen bzw. kleine Unternehmen nicht von steigenden CO2-Preisen überfordert werden. Auch nach der Bundestagswahl werden wir uns für geeignete Maßnahmen (z.B. ein Klimageld) einsetzen, um die Belastungen auszugleichen.