Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine sehr individuelle Anfrage handelt, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.
Das Bundesverfassungsgericht eröffnet mit dem Urteil grundsätzlich auch die Möglichkeit eines vollständigen Leistungsentzugs, der wurde mit der sog. Arbeitsverweigerer-Regelung im Einklang mit den Vorgaben des Gerichts nun gesetzlich umgesetzt
Die Arbeitszeitregelungen von Beamten fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die Arbeitszeitaufzeichnung dient dem Arbeitsschutz, der auch Lehrerinnen und Lehrern zu gewähren ist. Die Auswirkungen der Entscheidung auf das Beamtenrecht sind durch die Innenressorts der Länder zu prüfen.