Frage von Janina C. • 08.07.2024
Wie kann der Elternunterhalt gerecht sein?
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Antwort 29.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz haben wir die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht allerdings bereits wesentlich verbessert. Verdienen die betroffenen Unterhaltsverpflichteten im Jahr bis zu 100.000 Euro, sind sie nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

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Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD

Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Vorausset­zungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten ande­rer Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld). Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen zu dem nach § 12 SGB II zu berücksichtigendem Vermögen. Die Anspruchsvoraussetzun­gen einschließlich der Prüfung der Vermögensverhältnisse werden anschließend anhand der Antragsunterlagen und der gemachten Angaben geprüft.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.

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Antwort 25.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Als überzeugter Sozialdemokrat setze ich mich grundsätzlich für eine starke Tarifbindung ein, da diese in der Regel mit faireren Arbeitsbedingungen und besseren Löhnen für Beschäftigte einhergeht.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme.

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Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.