Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
Die Festlegung und die Anpassung der Abgeordneten-Bezüge und der Minister-Gehälter folgen in Deutschland einem klaren Verfahren, das transparent und für alle nachvollziehbar ist. Anpassungen folgen der statistischen Lohnentwicklung in Deutschland.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun:
Die Pläne vom ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann zu den Rehabilitierungsgesetzen sind auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht ausreichend.
Diesen Zuschlag erhalten alle Rentnerinnen und Rentner bei einem Rentenbeginn ihrer Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014.
Als Bundesarbeitsminister darf ich mich allerdings nicht in konkrete Tarifauseinandersetzungen einmischen, ich bitte hier um Verständnis.