Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Olaf H. •

Frage an Ilse Aigner von Olaf H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

Danke für Ihre Antwort vom 08.07.09..

Dieser kann ich leider nicht entnehmen, ob Sie sich für weitere
Kennzeichnungen stark machen, ob Sie Roundup verbieten oder zumindest neue
Studien diesbezüglich in Auftrag geben und bis zu deren Ergebnis ein
Moratorium durchsetzen werden?

Denn die Fragen stellen sich mir noch dringlicher, wie vor Ihrer Antwort,
da neuere Studien bezüglich Roundup belegen, dass dieses Totalherbizid zu
Zellschäden und schweren Embryonalschäden auch an menschlichen Zellen
führt.
http://www.trueten.de/archives/5142-Gesundheitsschaedigung-der-Bevoelkerung-Umweltanwaelte-beantragen-sofortigen-Stopp-von-Roundup.html
,
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_09_07/unter_verdacht___pflanzenschutzmittel.html

Dieses entzieht sich offensichtlich Ihrer Kenntnis, wenn Sie sich auf
ältere Studien bezüglich des Wirkstoffes Glyphosat beziehen und nicht auf
die des Herbizids Roundup, in dem selbstverständlich Wechselwirkungen
zwischen den inhaltlichen Wirkstoffen wie bspw. Tallowamin und Glyphosat zu
erwarten sind.
http://www.sueddeutsche.de/U5c38g/2958588/Gefaehrlicher-Cocktail.html

Weiterhin werden Studien, welche die Unbedenklichkeit der Verfütterung
von GVO-Saatgut belegen sollen, von führenden Wissenschaftlern als auch
von Greenpeace angezweifelt.
http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/gentechnik/Kritische_Stellungnahme_Fuetterungsversuch_final_gesamt.pdf

Werden Sie auch hierfür eine aussagekräftige Langzeitstudie in Auftrag
geben und ggf. ein Moratorium durchsetzen?

Oder werden Sie sich auf die Studien von Monsanto berufen, in denen sich
der Bock zum Gärtner macht?

Im Zweifelsfall wären dies nicht die ersten Studien, welche von Monsanto gefälscht wurden, um darzulegen wie unschädlich deren Produkte sind (Stichwort Dioxin, PCB). http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=4759

MfG

Ihr gentechnisches Versuchsobjekt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Höch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Erlauben Sie mir vorab eine Bemerkung zu Ihrer Formulierung am Ende Ihrer letzten Frage: Sie erwarten zu Recht von mir, dass ich Ihnen eine Antwort gebe, die den herkömmlichen mitteleuropäischen Gepflogenheiten der Höflichkeit entspricht. Dazu gehört neben einer angemessenen Anredeform, die Sie in vorbildlicher Weise eingehalten haben, auch eine angemessene Weise der Verabschiedung. Letztere entspricht in Ihrer Frage leider überhaupt nicht meinen Vorstellungen von Höflichkeit. Ich darf Sie zitieren: „Ihr gentechnisches Versuchsobjekt.“ Aussagen wie diese verletzen in meinen Augen auch in Zeiten eines wahlkampfbedingten verschärften und pointierten politischen Wettbewerbes die Regeln der Fairness und des Anstands. Es gehört zur demokratischen Reife einer Persönlichkeit, auch im Falle divergierender Meinungen sein Gegenüber zu achten. Sollten Sie zukünftig auf meine Antworten noch Wert legen, bitte ich Sie, in einer entsprechenden Form zu fragen.

Nun zu Ihrer Frage:
Die von Ihnen angesprochenen Untersuchungsergebnisse aus französischen Studien zur Toxizität des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat bzw. seiner Formulierung „Roundup“, die in der Fernsehsendung „Kontraste“ thematisiert wurden, sind den deutschen Bewertungs- und Zulassungsbehörden bekannt und wurden kürzlich von zuständigen wissenschaftlichen Stellen bewertet.

Es ist zutreffend, dass bei Laborversuchen mit Zellkulturen Zellschädigungen festgestellt wurden. Allerdings wurden in diesen Laborversuchen mit humanen Zellkulturen die Zellschädigungen unter Bedingungen festgestellt, wie sie unter den in der Praxis zu erwartenden Expositionsszenarien weder realistisch noch zu erwarten sind.

Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel, wie „Roundup“ sind seit dem Jahr 1977 in Deutschland für die Anwendung in der Landwirtschaft zugelassen. Dieses, wie auch andere Glyphosat-haltige Mittel, enthält Beistoffe, die die Wirkung auf die zu bekämpfenden Pflanzen verbessern sollen. In Studien mit Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln, die im Rahmen der Zulassung gefordert werden, wurde festgestellt, dass Beistoffe aus der Gruppe der polyethoxylierten Tallowamine (POE-Tallowamine) die Toxizität verstärken.

Es ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, von Befunden an Zellkulturen auf den Gesamtorganismus zu schließen. Die im Rahmen der Zulassung durchgeführten notwendigen Tierversuche zur Beurteilung der Humantoxizität der formulierten Handelsprodukte haben keine Hinweise auf entsprechende Schädigungen bei sachgerechtem und bestimmungsgemäßem Umgang mit den betreffenden Mitteln ergeben. Behördlicherseits besteht daher zurzeit kein sachlicher Grund, bestehende Zulassungen zurückzunehmen und Anwendungen dieser Mittel zu verbieten.

Aus Vorsorgegründen wurden die Hersteller und Zulassungsinhaber entsprechender Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde aufgefordert, bestimmte Tallowamin-haltige Beistoffe durch weniger bedenkliche Stoffe zu ersetzen. Die Firmen wurden weiterhin aufgefordert, Studien und Informationen vorzulegen, die die Unbedenklichkeit der verwendeten Substanzen belegen. Diese Ergebnisse werden von den zuständigen Behörden kurzfristig bewertet. Von dieser Bewertung wird die weitere Zulassungsfähigkeit der betreffenden Pflanzenschutzmittel abhängen.

In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Dieses führt in Zusammenarbeit mit mehreren Bewertungsbehörden eine umfassende wissenschaftliche Prüfung der Zulassungsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln durch. Das Julius Kühn-Institut (JKI) prüft dabei die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Das Umweltbundesamt (UBA) beurteilt das Mittel im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Eine politische Einflussnahme auf diese Entscheidungen erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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