Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
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Frage von Andreas R. •

Frage an Ilse Aigner von Andreas R. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Fr. Aigner.

Ich habe mit großem Interesse einen Artikel der CT Heft 13 2010 aus dem Heise Verlag gelesen. Dort wird darauf verwiesen, dass Sie es wichtig finden, Ihren Austritt bei Facebook medienwirksam zu zelebrieren, aber die eigentlichen Probleme z.B. im Internet u.a. z.B. den "Abmahnwahn" ignorieren Sie bis auf weiteres.
Beispielhaft wird in dem Artikel das Problem im Widerrufsrecht als "Posse" beschrieben (Seite 80 mit u.a. einer fehlerhaften Widerrufserklärung) für das Ihr Ministerium ganze 8 Jahre bis zur Korrektur benötigt hat.

Man hat den Anschein, dass das Ministerium seiner Aufgabe des Verbraucherschutzes nicht nachkommt. Vielmehr macht es den Anschein, Sie schützen diejenigen, die gegen den Verbraucher arbeiten.

In dem Artikel beispielsweise die Anwälte, die sich "dumm und dusselig" verdienen mit überzogenen Abmahnungen. Mit dieser Kritik (Seite 78) stehen der Heise Verlag und ich nicht allein Ihnen gegenüber.
Wann werden Sie tätig und ändern diese für die Verbraucher schädliche Praxis, dass die mit teils unberechtigten oder völlig überzogenen Abmahnungen zu kämpfen haben? Für Einzelunternehmer ist das ein existenzbedrohendes Problem, welches scheinbar weltweit nur in Deutschland derart entartet ist...

Ab wann werden Sie dem Namen des Ministeriums gerecht und setzen sich für den Verbraucher ein?
Deutschland besteht nicht nur aus Unternehmen und Unternehmer, die in der Politik ihre Lobby gefunden haben!
Der Kunde in Deutschland fordert seit Jahren Klarheit, Ehrlichkeit und absolute Transparenz.

Organisationen wie Foodwatch und Greenpeace berichten fast täglich, dass dies alles keine Realität ist!
Sie kennen die viele und zahllosen Forderungen, wie z.B. auch aus dem Bereich "Lebensmittelkennzeichnung".
Wann werden Sie Ihrer Rolle gerecht, als Politikerin im Namen des Volkes, die politische Willensbildung als Willen des Volkes umzusetzen (GG Art. 21 (1) Satz1)?

Gespannt erwarte ich Ihre Stellungnahme.

Viele Grüße
Andreas Rohrmann

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