Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
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Frage von Hedwig F. •

Frage an Ilse Aigner von Hedwig F. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

Sie lassen zu, dass die Gen-Kartoffel Amflora (Monsanto) für die Klebstoffherstellung von BASF angebaut werden darf. Diese Mitteilung hörte ich in der Tagesschau (ARD) vom 29.7.2010.
Was dort den Zuschauern verschwiegen wurde, dass die Restbestände dieser Gen-Kartoffel als Viehfutter verwandt werden darf.

Meine Frage:
Wie können Sie es zulassen, dass wir Menschen über die Nahrungskette mit indirekten Genprodukten konfrontiert werden?
Eine Kontrolle oder Kennzeichnung ist für diese Fälle nicht möglich.

Ich bitte um eine plausible Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Hedwig Friedrich

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Friedrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage Frage.

Die Kartoffelsorte ist rein für die technisch-industrielle Nutzung von der Firma BASF entwickelt worden und soll keinesfalls als Lebensmittel eingesetzt werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Kartoffel, die sowohl Amylopektin- als auch Amylosestärke besitzt, weist Amflora allein die Amylopektinstärke auf. So kann die Kartoffelstärke einfacher und effizienter für industrielle Zwecke wie etwa der Papiergerstellung genutzt werden.

Die bei der Stärkegewinnung verbleibenden Rückstände können gemäß Entwickler sowohl für die Futtermittelindustrie als auch für das Betreiben von Biogasanlagen genutzt werden. BASF versicherte, dass in Deutschland keine von ihnen produzierten Rückstände, auch Pulpe genannt, zur Futtermittelherstellung verwendet werden, sondern eine ausschließliche Verwendung im Biogassektor vorgesehen ist.

Allgemein wird die Sicherheit in Produktion, Anbau und Verarbeitung der Amflora-Kartoffel durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSP) geprüft. Die Amflora-Kartoffel enthält neben der Amylopektinstärke auch ein Antibiotikaresistenzgen (npt II-Gen), so dass sie gemäß EFSP den gentechnisch veränderten Pflanzen zugeordnet wird. Gemäß der zentralen Komission für Biologische Sicherheit wirken sich diese aber nicht schädlich auf den Menschen aus.

Trotzdem gelten für den Anbau die von der Europäischen Komission auferlegten Bestimmungen, sowohl für die BASF als auch für die Vertragslandwirte. Die Amflora-Kartoffel soll demnach streng von der herkömmlichen Kartoffel getrennt werden, so dass Fruchtfolgen im Jahr darauf verboten sind und auch die Abgabe der Kartoffel darf nur an die lizenzierten Unternehmen erfolgen.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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