Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
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Frage von Andreas H. •

Frage an Ilse Aigner von Andreas H. bezüglich Verbraucherschutz

Laut Verbraucherschutzzentrale Sachsen wird die Ascorbinsäure die momentan auf dem Markt verwendet wird und fast in jedem Produkt verarbeitet ist - zu einem nicht unerheblichen Teil - aus gv Mais hergestellt - Auf Dauer soll damit das aufwendige Reichensteinche Verfahren umgangen werden. Laut EU VO 1333 muss es bei einer Veränderung des Herstellungsprozesses eines Zusatzstoffes eine Neubewertung geben. Die gab es in keinster Form.

Hiermit weise ich sie darauf hin und bitte sie diesen Missstand zu beheben -
es sollte eine Nulltoleranzgrenze für genmanipulierte Zusatzstoffe geben.
Demnächst oder war es gestern wird die Firma Monsanto auch Neotame - ein nachzögling des Aspartams - im großen Stil in den Lebensmitteln verarbeiten - auch das ohne jegliche Deklarationspflicht.

Wie stehen sie dazu, dass genau diese EU VO 1333 einfach von der Lebensmittelindustrie ignoriert wird ? Vor allem ist ihre aktuelle Forderung nach Nulltoleranz in dem Bereich doch schon seit gestern Makulatur.

Anbei Brief der Verbraucherschuetzer Sachsen:
Verbraucherzentrale Sachsen

Sehr geehrter H. H.,

bei der Herstellung von Ascorbinsäure kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, bei denen Gentechnik eine Rolle spielen kann:

1. Verfahren bei denen gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt werden, welche die Ascorbinsäure direkt bilden können. Diese Verfahren werden derzeit – in unbekanntem Umfang - kommerziell genutzt.
2. Verfahren bei denen konventionelle Mikroorganismen eingesetzt werden, die als Rohstoff für die Herstellung von Ascorbinsäure Glukose benötigen, die enzymatisch aus gentechnisch verändertem Mais gewonnen wurde.
3. Die benötigte Glukose kann mit Hilfe von Enzymen erzeugt werden, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.

Die Pflicht zur Kennzeichnung „aus gentechnisch veränderten ... hergestellt“ ist für die erste und die dritte Möglichkeit nicht vorgesehen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hagenstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werde ich Ihnen antworten. Dazu bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse poststelle@bmelv.bund.de oder per Post unter der Adresse: BMELV Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner, MdB

Anmerkung der Redaktion
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