Hallo Frau Aigner, setzen sie sich persönlich dafür ein, in der Union ein AfD Verbotsverfahren anzustreben, um Zeit zu gewinnen und die Demokratie keiner anti-demokratischen Partei zu überlassen?

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Ilse Aigner
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Frage von Ludwig H. •

Hallo Frau Aigner, setzen sie sich persönlich dafür ein, in der Union ein AfD Verbotsverfahren anzustreben, um Zeit zu gewinnen und die Demokratie keiner anti-demokratischen Partei zu überlassen?

In Sachen-Anhalt stehen wir kurz davor, dass die AfD mit überwältigender Mehrheit die Landesregierung übernimmt und damit systematisch an der Einschränkung der Meinungsfreiheit, Inklusion, Vielfalt und Demokratiebildung arbeiten kann. Die Zeit, mit rationalen Argumenten zu überzeugen, ist abgelaufen. Die einzige Chance, Menschen wieder vom Vertrauen in die Politik zu überzeugen, braucht Zeit und kann nur über einen nachhaltigen Prozess, nicht von heute auf morgen, geschehen. Es gilt so schnell wie möglich zu handeln, um nicht weitere Landesregierungen oder gar mehrheitsfähige Kräfteverhältnisse im Bundestag zu verlieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie die Bitte äußern, sich für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens einzusetzen. Gerne will ich Ihnen als Abgeordnete im Bayerischen Landtag darauf antworten:

Wir sind uns hinsichtlich der Einschätzung der AfD als Partei einig – sie stellt eine Gefahr für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt dar und sie ist als Feind unseres bestehenden demokratischen Systems anzusehen. Wir zeigen daher klare Kante gegen die AfD und haben an einer eindeutigen Abgrenzung gegenüber dieser Partei, in der Feinde unserer Verfassung und Feinde der Demokratie den Ton angeben, nie einen Zweifel gelassen! Daran werden wir als CSU-Fraktion auch weiterhin festhalten.

Unsere Haltung zur AfD ist eindeutig: Sie ist keine Alternative für Deutschland, sondern eine Gefahr für unser Land! Mit vielen ihrer politischen Positionen schadet diese Partei massiv dem Wohl unseres Landes. Die AfD verachtet unsere Demokratie und schadet der Sicherheit und dem Wohlstand Deutschlands ganz erheblich. Denn viele ihrer Vertreter stehen Putin näher als der NATO und unseren europäischen Partnern oder fordern gar einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union. Zudem beobachten wir seit langem eine fortschreitende Radikalisierung sowohl bei den Personen als auch im Programm der AfD. Wir sehen mit großer Sorge, in welcher Weise sich Mitglieder, aber auch hochrangige Funktionäre dieser Partei äußern, welches Maß an Hass und Hetze von der AfD ausgeht.

Tatsache ist aber auch: Ob eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft und damit verboten wird, ist nach Art. 21 GG ausschließlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, wobei unser Grundgesetz und die verfassungsrechtliche Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an ein solches Parteiverbot stellen:

Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Ob dem Staat dieser Nachweis gelingen würde, liegt derzeit nicht auf der Hand. Die jüngste verwaltungsgerichtliche Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Köln zu der Frage, ob die AfD vorläufig als "gesichert rechtsextremistisch" behandelt werden darf, haben Sie sicher aufmerksam verfolgt. Insofern zeigt sich an der aktuellen Rechtslage, dass die Messlatte hoch liegt.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Verbot deutlich höher sind als für die Einstufung einer Gruppierung als gesichert extremistisch.

Inzwischen liegt nun in der Tat auch ein umfangreiches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor, das sich sowohl mit der Erkenntnislage als auch mit den relevanten Rechtsfragen auseinandersetzt. Dieses wird derzeit im Verfassungsschutzverbund geprüft und bewertet. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wird es insbesondere hinsichtlich bayerischer Bezüge analysieren und gegebenenfalls in die eigene Erkenntnislage einbeziehen.

Selbstverständlich darf die Sorge vor einem Scheitern kein Grund sein, eine rechtlich gebotene Verbotsprüfung dauerhaft zu vermeiden. Das wäre in der Tat das falsche Signal. Gleichzeitig trägt jeder, der ein Verbotsverfahren anstößt, eine hohe Verantwortung: Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht würde die Partei stärken – und das in einer Lage, in der es gilt, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu schützen, nicht zu beschädigen.

Für mich liegt daher die Schwelle für die Einleitung eines Verfahrens dort, wo die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen belastbar erfüllt sind – und das bedeutet: wo eine ernsthafte, durch Beweise gestützte Feststellung möglich ist, dass die Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist. Diese Einschätzung kann nur auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse, nicht nach politischer Opportunität erfolgen. Entschlossenheit allein ersetzt keine belastbare Grundlage.

Unabhängig davon bin ich weiterhin der festen Überzeugung, dass das Erstarken der AfD in erster Linie politische Antworten verlangt – durch glaubwürdiges und entschlossenes Handeln. Es gilt, die AfD politisch zu stellen, ihr Agieren zu entlarven und vor allem die tieferliegenden Ursachen zu beseitigen, die so viele Wählerinnen und Wähler zu ihr treiben. Seien Sie versichert: Wir setzen uns dafür jeden Tag mit allem Nachdruck ein!

 Beste Grüße

 Ilse Aigner, MdL

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