Warum haben Sie nicht für den Antrag von B.90/Die Grünen zur Beerdigung des Plans zum Bau einer 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen (MUC) gestimmt?

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Frage von Guido L. •

Warum haben Sie nicht für den Antrag von B.90/Die Grünen zur Beerdigung des Plans zum Bau einer 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen (MUC) gestimmt?

Sehr geehrte Frau Aigner MdL,

am 17.06. fand auf Antrag von B.90/Die Grünen ( https://www.gruene-fraktion-bayern.de/fileadmin/bayern/Dateien/Antr%C3%A4ge_AzP_SAN_Gutachten_etc/2026/260617_DA_Gr%C3%BCne_Dritte_Startbahn_in_M%C3%BCnchen.pdf ) eine Debatte mit anschließender namentlicher Abstimmung zur Beerdigung des Plans zum Bau der 3. Startbahn am MUC statt. Sie haben gegen den Grünen-Antrag gestimmt: https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/protokolle/protokollsuche.xhtml?datum=31.10.2023&gremium=PL&sCalledURL=https%3A%2F%2Fwww.bayern.landtag.de%2Fparlament%2Fdokumente%2Fprotokolle%2F (82. Sitzung; siehe "Download PDF"; dort "Anlage 2" auf Seite 10575).

Meine Fragen:

- Sehen Sie tatsächlich einen Bedarf für die 3. Startbahn (die Kapazitätsgrenze für das bestehende 2-Bahn-System am MUC wird seit Jahren weit unterschritten)?

- Ist Ihnen Fraktionszwang wichtiger als Klima- und Umweltschutz?

- Verschwenden Sie gerne Steuergelder?

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

MfG

Guido L.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zur Abstimmung vom 17. Juni 2026:

Ja, Sie haben mein Abstimmungsverhalten richtig wahrgenommen. Ich habe gegen den Dringlichkeitsantrag von Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, mit dem die endgültige Aufgabe der Pläne für eine dritte Startbahn gefordert wurde. Gerne möchte ich Ihnen darlegen, warum.

Zu Ihrer ersten Frage: Kapazitätsbedarf

Die im Juni 2026 veröffentlichte Prognose der Flughafen München GmbH, die ursprünglich im Dezember 2024 von Intraplan Consult erstellt wurde, ist mir bekannt. Sie ergibt für das Jahr 2033 rund 415 600 Flugbewegungen jährlich, was unterhalb der derzeitigen Kapazitätsgrenze des Zwei-Bahnen-Systems von rund 479 000 Flugbewegungen liegt. Diese Zahlen nehme ich sehr ernst. Sie zeigen, dass auf absehbare Zeit kein akuter Engpass besteht.

Zugleich möchte ich um Verständnis werben, dass politische Entscheidungen über Infrastrukturvorhaben dieser Größenordnung Zeithorizonte berücksichtigen müssen, die weit über die nächsten zehn Jahre hinausgehen. Planung, Genehmigung und Bau großer Verkehrsinfrastrukturen dauern Jahrzehnte. Es ist daher legitim, einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss, der aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf seine Gültigkeit geprüft wird, nicht durch eine parlamentarische Abstimmung faktisch vorwegzunehmen – zumal dieses Verfahren voraussichtlich erst 2027 abgeschlossen sein wird.

Wenn die Verkehrszahlen jedoch dauerhaft hinter den einstigen Prognosen zurückbleiben, muss dies in eine zukünftige Abwägung einfließen. Eine endgültige Entscheidung sollte jedoch auf einer soliden rechtlichen und belastbaren Datenbasis und nicht unter politischem Zeitdruck fallen.

Zu Ihrer zweiten Frage, dem Zusammenhang zwischen Fraktionszwang und Überzeugung, möchte ich eine Richtigstellung vornehmen: Als Präsidentin des Bayerischen Landtags bin ich dem gesamten Landtag, allen Fraktionen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats verpflichtet. Dieses Amt nehme ich unparteiisch wahr.

Als Mitglied der CSU teile ich zugleich die grundsätzliche Überzeugung meiner Partei, dass Bayern als Wirtschaftsstandort auf eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur angewiesen ist. Das ist keine erzwungene Gefolgschaft, sondern eine Haltung, die ich persönlich verantworten kann. Wichtig ist dabei: Ich habe nicht für den Bau gestimmt, sondern mich dagegen ausgesprochen, dass eine weitere parlamentarische Instanz das Projekt vorzeitig und ohne abschließende rechtliche Grundlage beendet. Zudem steht die CSU seit 2018 unter einem Koalitionsmoratorium, das eine aktive Wiederaufnahme des Projekts derzeit nicht vorsieht.

Klima- und Umweltschutz sind für mich keine nachrangigen Anliegen. Bayern hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Gleichzeitig halte ich es für falsch, Infrastrukturentscheidungen allein über die Ablehnung eines Projekts zu treffen, ohne die wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Gesamtzusammenhänge zu berücksichtigen.

Zu Ihrer dritten Frage: Steuergeldverschwendung

Auch diese Frage verdient eine klare Antwort. Die bislang angefallenen Kosten für Grunderwerb, Planungsverfahren und Rechtsprozesse sind öffentliche Mittel, und ich nehme diese Verantwortung sehr ernst. Ich teile die Auffassung, dass der Freistaat keine unbegrenzte finanzielle Verpflichtung für ein politisch und gesellschaftlich umstrittenes Projekt eingehen darf, dessen Bedarf, wie die jüngste Prognose zeigt, auf absehbare Zeit nicht zwingend gegeben erscheint. Das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird weiteren Aufschluss geben. Danach muss und wird eine ehrliche Gesamtabwägung stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner, MdL 

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